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In den Gesetzentwürfen für die Reform von GKV und Pflege ist eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen. Wird diese Maßnahme umgesetzt, gefährdet sie nicht nur das dringend benötigte Wirtschaftswachstum, sondern verschleppt zukunftsweisende Strukturreformen.

Mitten in der größten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland plant die Bundesregierung die Abgaben weiter zu erhöhen: Sowohl in der Kranken- als auch der Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Ziel ist es, mit den daraus entstehenden Mehreinnahmen höhere Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu vermeiden. Doch die Maßnahme ist kurzsichtig und schadet deutlich mehr, als dass sie nutzt.

5 Gründe gegen eine höhere Beitragsbemessungsgrenze

1. Schon heute baut die Industrie jeden Monat rund 10.000 Arbeitsplätze ab

Schon heute hat Deutschland mit die höchste Abgabenlast im internationalen Vergleich. Auch durch die hohen Personalkosten büßen deutsche Unternehmen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland ein. Die Folge: Jeden Monat gehen rund 10.000 Arbeitsplätze in der Industrie verloren. Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 Unternehmen ab einer Größe von 50 tätigen Personen teilweise oder vollständig Unternehmensfunktionen von Deutschland ins Ausland verlagert. Das sind mehr als 400 Unternehmen pro Jahr. 

Durch eine höhere BBG steigen die Lohnzusatzkosten weiter - und der Trend zum Stellenabbau dürfte sich beschleunigen. Denn die Arbeitgeber beteiligen sich mit rund der Hälfte an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ihrer Beschäftigten. Mit einer höheren BBG würden also kurzfristige Mehreinnahmen durch langfristige Standortnachteile erkauft. 

2. Zwei Drittel der Beschäftigten liebäugeln mit einem Job im Ausland

Schon heute macht sich die hohe Abgabenlast bemerkbar: Laut einer Umfrage des Job-Portals Indeed liebäugeln über 67 Prozent der Beschäftigten in Deutschland mit einem Job im Ausland. Ein Drittel hat bereits konkrete Informationen dazu eingeholt. Besonders ausgeprägt ist der Wunsch bei Gutverdienern. Mehr als 40 Prozent nennen ausdrücklich die hohe Steuer- und Abgabenlast als Motiv. Eine höhere BBG verschärft das Problem. Denn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das deutliche Beitragssteigerungen. Vor allem hochqualifiziertes Fachpersonal mit einem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze wird stark belastet. Geht man davon aus, dass die reguläre Erhöhung der BBG entsprechend der angenommenen Lohnentwicklung von 4,5 Prozent (IGES-Institut) erfolgt - steigt die BBG im Jahr 2027 auf 76.489 Euro. Wer dieses Einkommen erreicht, zahlt dann im Schnitt 1.358 Euro pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge steigen um bis zu 1.436 Euro pro Jahr – ein Plus von 9,7 Prozent. 

6,9 Millionen Menschen betrifft die Anhebung laut dem IGES-Institut – darunter 5,6 Millionen Angestellte, 600.000 Selbstständige und 700.000 nicht Erwerbstätige wie Rentnerinnen und Rentner. Die Mehrbelastung trifft vor allem Fachkräfte, die schon heute hohe Steuer- und Sozialabgaben schultern – und die für Zukunftsbranchen und den Erhalt von Industriearbeitsplätzen unverzichtbar sind. 

3. Spürbare Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen

Sozialbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine BBG-Anhebung führt deswegen dazu, dass die ohnehin knappen öffentlichen Haushalte zusätzliche Steuerausfälle verkraften und wichtige Investitionen an anderer Stelle kürzen müssten. Allein die in der GKV vorgesehene Erhöhung um 3.600 Euro im Jahr führt zu Steuerausfällen in Höhe von insgesamt 850 Mio. Euro bei Bund, Ländern und Kommunen.

4. BBG-Erhöhung setzt am falschen Ende an
Die GKV braucht eine konsequente einnahmeorientierte Ausgabenpolitik – also Ausgaben, die sich wieder stärker an der Einnahmenentwicklung orientieren. Eine außerordentliche BBG-Erhöhung läuft diesem Ansatz zuwider, weil sie primär zusätzliche Einnahmen generiert, ohne strukturelle Kostentreiber zu adressieren. Damit steigt die Gefahr, dass Reformdruck nachlässt und die nächste Finanzierungslücke vorprogrammiert ist.

5. Verschleppung notwendiger Strukturreformen
Die außerordentliche BBG-Erhöhung verschleppt dringend notwendige Strukturreformen. Wenn kurzfristig mehr Geld ins System kommt, sinkt der Anreiz, an Effizienz, Ausgabendynamik und nachhaltigen Finanzierungsmechanismen zu arbeiten. Wirklich zukunftsweisende Reformen, wie mehr Eigenvorsorge und zusätzliche kapitalgedeckte Elemente, um demografiebedingte Kostenanstiege abzufedern, werden weiter verschoben. Das Problem wird sich damit verschärfen. 
 

Stimmen gegen die BBG-Erhöhung

Die Proteste aus der Wirtschaft gegen höhere Abgabenbelastungen durch eine steigende BBG bei Gesundheit und Pflege werden lauter. In einem Punkt sind sich alle großen Verbände einig: Eine weitere Belastung der Unternehmen durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bremst das dringend notwendige Wachstum weiter aus.

Fragen und Antworten zur BBG

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zahlen müssen. Im Jahr 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Die BBG wird jedes Jahr entsprechend der Lohnentwicklung angehoben. 

Die Gesetzentwürfe für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sehen darüber hinaus eine außerordentliche Erhöhung vor. In der Krankenversicherung um 3.600 Euro im Jahr, in der Pflege sogar noch höher. Ziel ist es, mit den daraus entstehenden Mehreinnahmen höhere Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu vermeiden.

Betroffen sind alle Personen, deren Einkommen über der derzeit aktuellen BBG von 5.812,50 Euro liegt. Sie müssten in Zukunft deutlich mehr Beiträge zahlen. Laut IGES-Institut sind rund 6,9 Millionen Menschen von der Anhebung betroffen – darunter 5,6 Millionen Angestellte, 600.000 Selbstständige und 700.000 nicht Erwerbstätige wie Rentnerinnen und Rentner. Die Mehrbelastung trifft vor allem Fachkräfte, die schon heute hohe Steuer- und Sozialabgaben schultern – und die für Zukunftsbranchen und den Erhalt von Industriearbeitsplätzen unverzichtbar sind. 

Betroffen sind darüber hinaus die Arbeitgeber, die sich über die Lohnzusatzkosten an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ihrer Beschäftigen beteiligen. 

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