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Die Behandlungskosten im Gesundheitssystem erhöhen sich laufend. Im vergangenen Jahr sind insbesondere die Leistungsausgaben deutlich gestiegen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beiträge der Versicherten.

Die Privaten Krankenversicherer überprüfen regelmäßig, ob in ihren Tarifen eine Anpassung der Beiträge notwendig ist. Dabei hat sich gezeigt, dass für rund zwei Drittel der Privatversicherten die Beiträge zum 1. Januar 2025 steigen müssen. Die durchschnittliche Anpassung liegt für sie bei etwa 18 Prozent. Über alle Versicherten dieser Unternehmen hinweg beträgt die durchschnittliche Anpassung insgesamt rund 12 Prozent. Nicht erfasst in diesen Zahlen sind Versicherte, deren Unternehmen die Beiträge unterjährig anpassen.

Eine Beitragsanpassung darf immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. In manchen Tarifen ist das der Fall. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Überschreiten die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen nicht die Schwellenwerte, gibt es auch keine Beitragsanpassung. Durch dieses Prinzip kommt es dazu, dass Beiträge scheinbar “sprunghaft” steigen – auch wenn sich in der mehrjährigen Betrachtung ein deutlich niedrigerer Anstieg ergibt.

Auch gesetzlich Versicherte sind von stetigen Beitragserhöhungen betroffen. So zahlen Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen ab 2025 voraussichtlich monatlich 720 Euro für die Krankenversicherung. Bei Personen mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar 943 Euro. Die Zahlen basieren auf der steigenden Beitragsbemessungsgrenze und der vom GKV-Spitzenverband prognostizierten Anhebung des Zusatzbeitrags 2025. Zum Vergleich: Der PKV-Durchschnittsbeitrag wird im Jahr 2025 bei 623 Euro pro Monat liegen.

Warum steigen 2025 die Beiträge in der PKV?

Grund für die deutliche Beitragserhöhung in der Krankenversicherung sind starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben. Größter Kostentreiber ist dabei der Krankenhausbereich, da Klinikaufenthalte einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung beinhalten. Denn die Kosten der Pflege sind zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Unter anderem wirken sich die stark gestiegenen Tarifgehälter in der Krankenpflege sowie die höheren gesetzlichen Mindestvorgaben zum Pflegepersonal aus. Die Betreuung eines Neugeborenen ist beispielsweise im Schnitt um 18 Prozent teurer geworden.

Grundsätzlich sind in diesem Bereich die Leistungsausgaben der Privaten Krankenversicherung allein im Jahr 2023 um 13,5 Prozent gestiegen – und dieser Trend setzt sich 2024 fort. Die PKV spürt hier dieselben Effekte wie die gesetzlichen Krankenkassen, denn die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist für privat und gesetzlich Versicherte identisch. 

Starke Anstiege gibt es darüber hinaus auch bei den Arzneimittelausgaben sowie bei den ambulanten Behandlungen. 
 

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung werden für die gesamte Lebenserwartung des Versicherten kalkuliert. Denn jeder PKV-Vertrag garantiert unbefristet einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. In der Gesetzlichen Krankenversicherung hat es hingegen schon mehrfach Leistungskürzungen durch „Kostendämpfungsgesetze“ gegeben, die auch in Zukunft jederzeit möglich sind.

Für diese lebenslange Leistungsgarantie sorgt die PKV finanziell vor, indem jedes Versicherungsunternehmen große Teile der Beiträge der Versicherten als  Alterungsrückstellungen zinsbringend auf dem Kapitalmarkt anlegt. Damit werden die Gesundheitsleistungen im Alter auch für die Zukunft solide abgesichert. Nach einem Anstieg der Gesundheitskosten muss bei jeder Beitragserhöhung auch diese Vorsorge an das neue Kostenniveau angepasst werden, damit die lebenslange Garantie auch zu den gestiegenen Preisen ausfinanziert ist.

In den vergangenen zehn Jahren kam eine geradezu historische Sondersituation hinzu. Die Europäische Zentralbank hatte die Leitzinsen immer weiter gesenkt und ab 2015 sogar auf null gesetzt. Im Sommer 2022 hat sie eine Zinswende eingeleitet und die Leitzinsen seither deutlich erhöht – zwischenzeitlich auf 4,5 Prozent.

Die Alterungsrückstellungen der PKV-Tarife wurden viele Jahrzehnte lang mit einem sogenannten Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert. Diesen Zins – und meistens noch deutlich mehr – hatte die PKV auch stets für ihre Kunden erwirtschaftet. Doch mit den gesenkten Leitzinsen sank nach und nach zwangsläufig auch die Verzinsung der PKV-Kapitalanlagen unter 3 Prozent.

Im Vergleich zu 0 Prozent Leitzins waren das am Ende der Niedrigzinsphase immer noch gute Werte. Sie resultieren vor allem aus dem Anteil langlaufender Anleihen aus früheren Jahren, als es noch deutlich höhere Zinsen gab. Durch die Niedrigzinspolitik waren bei den späteren festverzinslichen Geldanlagen die Erträge natürlich geringer. Seit der Zinswende der Europäischen Zentralbank gibt es nun wieder steigende Zinserträge, die den Versicherten grundsätzlich beitragsdämpfend zugutekommen. Allerdings sind die Effekte der steigenden Leistungsausgaben derzeit deutlich stärker als diejenigen der gestiegenen Zinsen. Im Zweifel wird ein höherer Zins eine notwendige Beitragserhöhung jedoch abmildern.

Häufig heißt es in den Medien, dass sich der PKV-Beitrag zwischen Vertragsbeginn und Rentenalter mit 67 verdoppeln oder gar verdreifachen könnte. Aber: Ohne Vergleichsdaten, wie sich im selben Zeitraum die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung entwickeln, haben derartige Prognosen keinen Aussagewert.

Tatsache ist, dass der Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Jahr 1980 umgerechnet 230,31 Euro betrug. Im Jahr 2025 liegt der Beitrag voraussichtlich bei 932 Euro. Das ist mehr als eine Vervierfachung – und zwar in der Realität, nicht in der Prognose.

In der PKV verlief die Beitragsentwicklung sehr ähnlich – von den Kosten des medizinischen Fortschritts sind eben beide Krankenversicherungssysteme gleichermaßen betroffen. Und dieser Fortschritt hat ja nicht nur Folgen für die Finanzen. Sondern er hat auch sehr positive Folgen für die Qualität der medizinischen Behandlung und die Chance, länger gesund leben zu können.

Das unabhängige und anerkannte IGES-Institut hat die langfristigen Beitragsentwicklungen in der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die langfristige Beitragsentwicklung in GKV und PKV in den letzten zwei Jahrzehnten ziemlich vergleichbar ist. Dass beide Versicherungssysteme die steigenden Gesundheitskosten bewältigen müssen, hat auch die Zeitschrift „Finanztest“ festgestellt und mit Daten von 1970 bis 2014 dokumentiert: „Die Kosten pro Versicherten steigen gleichermaßen, egal, ob privat oder gesetzlich versichert.“

In der Privaten Krankenversicherung gilt ebenso wie in der Gesetzlichen Krankenkasse die Solidarität der Gesunden mit den Kranken.

Der Beitrag bei Versicherungsbeginn wird nach dem jeweils gewählten Leistungsumfang sowie nach dem Lebensalter des neuen Versicherten kalkuliert (sowie ggf. nach seinen zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits bestehenden Vorerkrankungen).

Danach gilt die solidarische Absicherung des Krankheitsrisikos aller Versicherten innerhalb des gewählten Tarifs. Das heißt, die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustands spielt bei der Berechnung des Beitrags dann keine Rolle mehr. Wer häufiger krank wird, der wird von den Beitragsgeldern jener mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Wenn die medizinischen Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, werden die Zusatzkosten gleichermaßen auf alle Versicherten dieses Tarifs verteilt und die persönlichen Beiträge entsprechend angepasst.

Das heißt im konkreten Beispiel: Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand in denselben Versicherungstarif eingetreten sind und unverändert darin bleiben, werden ihr Leben lang auch immer denselben Beitrag zahlen, egal wie oft und wann sie krank werden. Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs verteilt, sodass selbst bei schwersten Krankheiten niemand in einen finanziellen Notstand geraten kann.

Diese Vermutung ist falsch. Die Zahl neuer Kunden in einem Tarif hat auf die Beitragsentwicklung der Versicherten in diesem oder anderen Tarifen des Unternehmens prinzipiell keinen Einfluss.

Der persönliche Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nur nach dem jeweils gewählten Leistungsumfang sowie nach dem Lebensalter und den zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits bestehenden Vorerkrankungen des Versicherten kalkuliert.

Auf der Basis langfristiger statistischer Erfahrungswerte über die Lebenserwartung der Menschen und die üblicherweise anfallenden Gesundheitskosten wird sodann der lebenslange Versicherungsschutz kalkuliert. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten in diesem Tarif im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben im Laufe des Lebens entsprechen.

Das PKV-Kalkulationsmodell trifft dabei gezielt Vorsorge für die typischerweise höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In jüngeren Jahren werden daher größere Teile des Beitrags als Alterungsrückstellungen auf dem Kapitalmarkt angelegt, um mit diesem Geld und den Kapitalerträgen später die höheren Ausgaben zu decken und die Beitragsentwicklung entsprechend zu dämpfen. Die Zahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.

Nein. Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für die Beitragsanpassung. Grundsätzlich gibt es in der Kalkulation der PKV keinen „Gewinnzuschlag“, der den Unternehmen zufließt.

Ein PKV-Unternehmen muss den weit überwiegenden Teil aller Überschüsse zugunsten seiner Versicherten verwenden. Auch das ist gesetzlich klar vorgeschrieben. Nach Abzug der Steuern steht nur der Rest der Zinsüberschüsse zur freien Verfügung der Unternehmen. Auch davon verwenden die meisten Unternehmen noch viele Mittel zugunsten Ihrer Versicherten.

Dies alles erfolgt unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders. Er wacht darüber, dass die Interessen der Versicherten gewahrt werden.

  • Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen die PKV-Unternehmen ihre Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Weitere Informationen
  • Für über 60-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind.
  • Die meisten PKV-Unternehmen haben sich über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus freiwillig verpflichtet, den Service beim Tarifwechsel noch weiter zu verbessern. Entsprechend den Leitlinien der Privaten Krankenversicherung garantieren die Teilnehmer eine umfassende persönliche und bedarfsgerechte Beratung aller wechselwilligen Versicherten. Sie sichern eine Beantwortung von Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu. Darüber hinaus schlagen sie bei Beitragserhöhungen den Versicherten bereits ab einem Alter von 55 Jahren konkrete Tarifalternativen vor, also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig?
  • Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie Versicherte ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind.
  • In manchen Fällen ist auch die Erhöhung des Selbstbehalts eine Alternative, um den Beitrag zu senken.
  • Und wenn finanziell wirklich einmal „alle Stricke reißen“ sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.

    Weitere Informationen dazu auf unserem Versicherten-Serviceportal

Im Alter erhalten Privatversicherte eine ganze Reihe finanzieller Entlastungen, die den Monatsbeitrag beträchtlich senken:

  • Für alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, gibt es einen starken „Airbag“ zur Dämpfung der Beiträge im Alter. Sie zahlen einen sogenannten gesetzlichen Zuschlag, dessen angesparte Summe ihnen ab dem Alter 65 wieder zu Gute kommt und ihre Beiträge dämpft. Dieser Zuschlag verteuert den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10 Prozent. Ab dem 60. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden, dann verringert sich automatisch der Monatsbeitrag entsprechend. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.
  • Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Dieser Schutz vor Verdienstausfall bei langen Krankheiten im Beruf wird in der Rente nicht mehr benötigt, sodass der Beitrag entsprechend sinkt.
  • Und privat versicherte Rentner erhalten von der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss beträgt derzeit 7,95 Prozent vom Zahlbetrag der persönlichen Rente, wobei die Zahlung auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt ist. Ein Beispiel: Wer über 45 Berufsjahre stets den Durchschnittslohn verdiente, erhält bei einer Rente von rund 1.300 Euro derzeit etwa 103 Euro Zuschuss zur Krankenversicherung.  
  • Für Beamte erhöht sich im Alter der Beihilfesatz ihres Dienstherrn, sodass sie entsprechend weniger Beitrag für ihren ergänzenden PKV-Schutz aufwenden müssen.
  • Wer befürchtet, dass seine Alterseinkünfte zu niedrig sind, um sich den Versicherungsschutz ungeschmälert leisten zu können, für den gibt es Angebote von Beitragsentlastungstarifen, um gezielt zusätzlich finanziell vorzusorgen. Arbeitnehmer können in vielen Fällen auch für die Beiträge zu diesem Tarif den Arbeitgeberanteil nutzen.

Übrigens: In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag (anders als in der PKV) prozentual nach der Höhe des Einkommens. Dadurch ist er für Rentner oft geringer. Allerdings wird nicht nur die gesetzliche Rente mit dem Beitragssatz belastet. Zusätzlich müssen alle ehemaligen Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auch auf ihre betriebliche Altersvorsorge den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung von rund 19 Prozent des gesamten angesparten Kapitals abführen – von einer Versicherungssumme in Höhe von z.B. 25.000 Euro wären das am Ende mehr als 4.700 Euro. Rentner, die in der GKV pflichtversichert sind, profitieren zwar von einem monatlichen Freibetrag von 164,50 (Stand 2022). Aber auch Sie müssen für die oben genannte Versicherungssumme noch rund 1.000 Euro an Beiträgen zahlen.

Privatversicherte sind davon nicht betroffen – sie haben die entsprechenden Summen also unter anderem als Reserve für ihre PKV-Beiträge im Alter zur Verfügung. Freiwillig GKV-Versicherte müssen den prozentualen Kranken- und Pflegebeitrag sogar auf ihre sämtlichen Einkünfte zahlen, also auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte ihrer Ehepartner, bis zu einem Höchstbeitrag von derzeit rund 1.050 Euro im Monat. Dies betrifft vor allem Selbstständige sowie Versicherte, die erst spät in die GKV gewechselt sind. Auch von diesen Beitragspflichten sind Privatversicherte nicht betroffen – und haben die entsprechenden Summen also wiederum als Reserve für ihre PKV-Beiträge zur Verfügung.

Weitere Informationen zu PKV-Beiträgen im Alter

Vorteil: PKV-versichert

Entscheidend sind in der PKV Qualität und der Umfang der Versorgung im Krankheitsfall – und zwar nicht erst dann, wenn es um Leben und Tod geht.

  • Die Private Krankenversicherung bietet eine umfassende Versorgung bei allen Haus- und Fachärzten.
  • Privatversicherte können nicht nur stationär, sondern auch ambulant auf die Spezialisten im Krankenhaus zurückgreifen.
  • Ärztinnen und Ärzte sind bei der Behandlung - anders als in der GKV - nicht an finanzielle Budgetgrenzen gebunden. Sie haben somit Therapiefreiheit.
  • Medizinerinnen und Mediziner können die jeweils am besten geeigneten Medikamente, zum Beispiel die mit den geringsten Nebenwirkungen, verschreiben und nicht nur das preisgünstigste Präparat.
  • Der medizinische Fortschritt in Form von neuesten Behandlungsmethoden, Diagnoseverfahren und Arzneien, deren Erfolg wissenschaftlich nachgewiesen ist, ist automatisch mitversichert.