Pflicht zur Versicherung
Die Krankenversicherung ist ein äußerst wichtiger Schutz des Individuums, denn Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Seit 2009 besteht daher in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Sie ist an den Wohnsitz gekoppelt. In der Regel gilt: Wer mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland lebt, muss sich hier versichern.
Der Pflicht zur Versicherung nicht nachzukommen, wird vom Gesetzgeber bei Wechsel in die Krankenversicherung geahndet. In der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beiträge nachgezahlt werden. In der Privaten Krankenversicherung ist von Gesetzes wegen ein Prämienzuschlag zu zahlen und zwar ab dem zweiten Monat ohne Versicherung für jeden nichtversicherten Monat. Der Prämienzuschlag beträgt die Höhe eines Monatsbeitrags. Ab dem sechsten Monat wird er auf ein Sechstel des Monatsbeitrags reduziert. Wer also elf Monate nicht versichert war, muss einmalig vier + (6 x 1/6) Monatsbeiträge = fünf Monatsbeiträge zusätzlich zahlen. Wer den Prämienzuschlag nicht zahlen kann, sollte beim Versicherer eine Stundung und Ratenzahlung beantragen. Auf den gestundeten Betrag müssen allerdings von Rechts wegen Zinsen gezahlt werden.
Wer kann sich privat versichern?