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Pflege

Jüngste Pflegereformen

Das Thema Pflege steht in unserer alternden Gesellschaft seit Jahren weit oben auf der politischen Agenda. Während aktuell vor allem über die Finanzierung diskutiert wird, hat der Gesetzgeber in jüngster Vergangenheit die Versorgung im Pflegefall deutlich verbessert.

Das Bundesgesundheitsministerium plant die nächste Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode. Im November 2020 stellte es erste Eckpunkte dafür vor. Die neuen Pläne müssen vor dem Hintergrund der Reformen aus den Jahren 2019 und 2017 gesehen werden, die für viele Menschen deutlich mehr Leistungen gebracht haben, aber auch höhere Beiträge in der Pflegepflichtversicherung und in Zusatzversicherungen zur Folge hatten.

Pflegepersonalstärkungsgesetz

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde im November 2018 vom Bundestag verabschiedet und soll Pflegefachkräfte entlasten und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver machen. Vor einem Jahr hat der Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Seitdem haben viele notwendige Neuerungen, die das Gesetz bereithält, in den Pflegealltag Einzug gehalten. Der PKV-Verband beteiligt sich an der Finanzierung der gesetzlichen Änderungen.

Eines der zentralen Probleme in der Pflege ist der zunehmende Mangel an Fachkräften. Für die vollstationäre Altenpflege, wo er am spürbarsten ist, schafft das PpSG die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen.
Darüber hinaus soll das Gesetz das bestehende Pflegepersonal durch Erleichterungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entlasten. Mit dem PpSG können Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser finanziell unterstützt werden, um die Familienvereinbarkeit zu verbessern.

Gleiches gilt für die häusliche Pflege: Pflegende Angehörige sind häufig nur unzureichend auf den Pflegealltag vorbereitet. Um sie besser zu schulen und ihnen mehr Sicherheit zu geben, werden mit dem PpSG erhöhte Beratungsentgelte erstattet, um die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.

Zur Entlastung können auch digitale Anwendungen wesentlich beitragen. Das PpSG fördert Projektvorhaben ambulanter wie stationärer Einrichtungen einmalig mit insgesamt 12.000 Euro, um den Arbeitsalltag durch neue, digitale Anwendungen zu erleichtern.

Kosten

Die Änderungen aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz führen zu deutlich höheren Kosten. Die Private Krankenversicherung beteiligt sich finanziell an allen gesetzlichen Neuregelungen. Allein bei der Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegestellen sind die privaten Versicherer mit insgesamt 44 Millionen Euro beteiligt. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beteiligt sich die PKV mit einem jährlichen Zuschuss von über einer Million Euro. Für den gesamten gesetzlich festgeschriebenen Förderzeitraum (2019 - 2024) hält sie für diesen Punkt insgesamt rund 7 Millionen Euro bereit. Bei den erhöhten Beratungsentgelten entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 2 Millionen Euro. Auch für die digitalen Lösungen stellt die PKV in den kommenden drei Jahren einen Millionenbetrag für die Förderung bereit.

Bundesregierung informiert über Pflegestellenförderprogramm

Mit dem Sofortprogramm Pflege will die Regierung 13.000 neue Pflegestellen in der Altenpflege schaffen. Für Pflegeeinrichtungen stellt sich deshalb die Frage, wie sie die Förderung beantragen können.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt deshalb auf seiner Internetseite eine Orientierungshilfe für das Förderprogramm und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren. 

Pflegestärkungsgesetze I - III

Die Pflegestärkungsgesetze waren die größte Reform seit Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 und brachten viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die sichtbarste Veränderung trat dabei am 1. Januar 2017 mit der Umstellung der gewohnten drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade in Kraft. 

Die alten Pflegestufen wurden auf fünf Pflegegrade umgestellt. Zudem änderte sich in den meisten Bereichen auch die absolute Höhe der Leistungen: So stieg der Maximalbetrag des Pflegegeldes, den ein ambulant zu Pflegender monatlich erhält, von 728 Euro in der alten Pflegestufe 3 auf 901 Euro für den Pflegegrad 5. Bei vollstationärer Versorgung stieg die maximale Leistung von 1.995 Euro für Härtefälle in der Pflegestufe 3 auf 2.005 Euro im Pflegegrad 5.

In stationären Einrichtungen hängt der Eigenanteil nicht mehr von der Höhe der Pflegebedürftigkeit ab. Stattdessen gibt es für alle Pflegegrade von 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil.

Bereits im Jahr 2016 hatten die Vorbereitungen für eine Umstellung beim umstrittenen Notensystem der Pflegequalitätsprüfungen begonnen. 2018 wurde es auf eine neue Grundlage gestellt.

Auf Wunsch kann die Beratung nun auch gegenüber Angehörigen oder weiteren Personen in der häuslichen Umgebung oder in der entsprechenden Pflegeeinrichtung stattfinden. Damit orientiert sich der Gesetzgeber am Best-Practice-Beispiel von compass, der privaten Pflegeberatung, die seit dem Jahr 2008 eine aufsuchende und damit niedrigschwellige Beratung bietet.

Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen Beiträge zur Rentenversicherung – gestaffelt nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ab dem Pflegegrad 2 werden für pflegende Angehörige auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und sie sind, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert.

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Pflegereform: Kapitalgedeckte Vorsorge ist generationengerecht

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