Standardtarif
Der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er ist eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte, da sich Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Die Beiträge im Standardtarif sind grundsätzlich auf den GKV-Höchstbeitrag von 706,28 Euro im Monat (2021) begrenzt; der Beitrag nahezu aller Versicherten liegt jedoch deutlich darunter. Hinzu kommt der individuelle Anteil der versicherten Person zur Pflegeversicherung. Familienangehörigen, die bei einer Versicherung in der GKV familienversichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln.
Alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind, können den Standardtarif in Anspruch nehmen, wenn sie
- seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung hatten, können den Standardtarif in Anspruch nehmen, wenn sie
- mindestens 65 Jahre alt sind oder
- mindestens 55 Jahre alt sind und ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2021: 58.050 Euro) nicht übersteigt (das gilt auch für Heilfürsorgeberechtigte wie Polizisten) oder
- jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben und ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2021: 58.050 Euro/Jahr) nicht übersteigt.
Mehr Informationen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Standardtarif (AVB/ST)