PKV-Verband als Teil der Selbstverwaltung
Da die Privatversicherten und die gesetzlich Versicherten in der Regel in einem einheitlichen Versorgungssystem behandelt werden, begleitet die PKV den Prozess der Gesetzgebung, erarbeitet Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen und vertritt die Positionen der Privaten Krankenversicherung und ihrer Versicherten in den Anhörungen beim Bundesgesundheitsministerium und in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages.
Zudem ist der Verband in wichtigen Gremien der sogenannten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aktiv, beispielsweise dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Denn der Gesetzgeber legt meist nur die Rahmenbedingungen fest oder gibt ein bestimmtes Ziel vor; über die konkrete Umsetzung eines Vorhabens entscheidet dann die Selbstverwaltung. Um die Interessen der Privatversicherten dort wahrzunehmen, beteiligt sich der PKV-Verband an vielen Arbeitsgruppen. Ob es dabei um die ambulante oder stationäre Versorgung, Arzneimittel, die Förderung der klinischen Krebsregister, die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern, um Transplantations- oder Implantate-Register geht: Die Bandbreite an Themen ist sehr groß.