Aufgabe des Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Einigung erreichen.
Für die Einschätzung durch den Ombudsmann sind der Inhalt des Versicherungsvertrages, das Gesetzesrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung maßgeblich.
Seit 2014 ist Heinz Lanfermann Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Jurist war von 1996 bis 1998 beamteter Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz. Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtags war er mit den Fragen des Gesundheitswesens befasst. Bereits während seiner beruflichen Zeit als Richter hat er sich mit dem Medizinrecht beschäftigt.