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Die PKV ist für Beamtinnen und Beamte traditionell erste Wahl: 93 Prozent von ihnen sind privat versichert. Dafür gibt es gute Gründe. Um die Staatsbediensteten in der Gesetzlichen Kasse zu halten, haben einige Bundesländer nun eine Art Arbeitgeberzuschuss eingeführt. Hier ist Vorsicht angebracht.

Die Private Krankenversicherung bietet Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum Beihilfesatz schließt die PKV die Absicherung zu 100 Prozent. Dabei ist sie flexibel: Da sich die Höhe der Beihilfe im Laufe des Lebens ändern kann, lässt sich der Versicherungsschutz jederzeit an die neue Situation anpassen.

Private Krankenversicherung für alle Beamtinnen und Beamten

Die PKV garantiert allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme. Dafür sorgt die so genannte Öffnungsaktion – vielen auch unter dem Begriff Öffnungsklausel bekannt. Sie stellt sicher, dass niemand aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung abgelehnt wird. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden. Damit haben sich die teilnehmenden Versicherungsunternehmen freiwillig auf eine Art Kontrahierungszwang für Beamte verpflichtet. Seit 2019 gilt dieser Anspruch auch für Beamte in der Ausbildung. Und auch die engsten Angehörigen können von der Öffnungsaktion profitieren.

  • Merkblatt für neue Beamtinnen und Beamte mit Informationen zur Öffnungsaktion
  • Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung

PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger

Die Private Krankenversicherung bietet allen Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder einer Behinderung die Möglichkeit, zu Beginn ihrer Laufbahn einen erleichterten Zugang an. Das garantiert die sogenannte Öffnungsklausel.

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Neue Option für Beamte: die pauschale Beihilfe

Seit kurzem bieten mehrere Bundesländer ihren Beamten eine so genannte pauschale Beihilfe an. Was als „Stärkung der Wahlfreiheit von Beamten“ verkauft wird, hat in Wirklichkeit rein ideologische Gründe. So erhofft sich die SPD, ihr Projekt Bürgerversicherung nun in Teilschritten einzuführen. Das Kalkül hinter der pauschalen Beihilfe: Es sollen unter dem Stichwort Wahlfreiheit auch die Menschen im umlagefinanzierten System der GKV absichern, die im Normalfall ins kapitalgedeckte System der Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln würden.

Völlig indiskutabel ist im Übrigen auch die regelmäßig wiederkehrende Forderung oder Diskussion, die Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen.

Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb Beamtenbundes, auf der Jahrestagung 2024

Diese Wahlfreiheit in der Krankenversicherung fordern die Befürworter der pauschalen indes nur in eine Richtung. Denn würden sie es wirklich ernst damit meinen, müssten sie zum Beispiel auch eine Absenkung der Versicherungspflichtgrenze befürworten, und so Millionen GKV-pflichtversicherten Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, in die PKV zu wechseln.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist ein Beitragszuschuss für Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Die pauschale Beihilfe wird nur in einigen Bundesländern angeboten - darunter Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg. Die Entscheidung für diese Option ist in der Regel unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich. 

Warum die pauschale Beihilfe Nachteile für alle bringt

Um ihrem politischen Ziel einer Bürgerversicherung näher zu kommen, haben SPD, Grüne und Linke die pauschale Beihilfe bereits in mehreren Bundesländern, in denen sie in Regierungsverantwortung waren, eingeführt. 2023 wurde diese Regelung mit Baden-Württemberg zudem erstmals in einem Land mit schwarz-grüner Regierung umgesetzt. Damit nehmen die Verantwortlichen in Kauf, dass sich vor allem Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter stark verunsichert fühlen. Denn der Verbleib in der GKV und die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist nicht ohne Risiko. Die Wahl des Zuschusses zur GKV ist nämlich unwiderruflich und führt damit für die jungen Beamtinnen und Beamten in eine Sackgasse. Die damit verbundenen Nachteile dürften indes vielen Betroffenen erst später bewusst werden. Denn je nach Lebenssituation steigt die individuelle Beihilfe für Beamte auf bis zu 70 Prozent. Die Kosten für eine Private Krankenversicherung sinken entsprechend.

Hinzu kommt, dass es durch die unterschiedliche Gesetzgebung in einzelnen Bundesländern zu Insellösungen kommt, Dieser geografische Flickenteppich schränkt die Flexibilität der Beamten ein. Beamte müssten dann entweder den gesamten GKV-Beitrag selbst zahlen oder in die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV wechseln. Da sie mit diesem späten Einstieg in die PKV aber den Aufbau der Alterungsrückstellungen nachholen müssten, wird der PKV-Beitrag entsprechend hoch sein. Die pauschale Beihilfe hätte somit für die wechselnden Beamten und ihre Angehörigen den Preis einer dauerhaft höheren Versicherungsprämie.

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Verfassungsrechtliche Bedenken

Die renommierte Anwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs, bundesweit anerkannt für ihre verfassungsrechtliche Kompetenz, hat im Auftrag des PKV-Verbands die juristischen Probleme einer pauschalen Beihilfe untersucht. Ihr Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die pauschale Beihilfe im Hinblick auf den Art 33 Abs. 5 GG (Grundsätze des Berufsbeamtentums) auf „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“ stößt. 

Beamte gegen pauschale Beihilfe

Die Mehrzahl der jungen Beamtenanwärter hat sich bisher noch nicht von dem neuen Angebot täuschen lassen, wie beispielsweise erste Zahlen aus Hamburg oder Thüringen zeigen. Das Ziel der Befürworter einer Bürgerversicherung, einen Großteil der Beamten in eine gesetzliche Krankenkasse zu locken, wird nicht erreicht. Und auch der Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion sowie seine Landesverbände lehnen die Einführung einer pauschalen Beihilfe ab. So sagte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, bei einer Bundestagsanhörung:

Die herkömmliche Beihilfe ist ein bedeutender Attraktivitätsfaktor des Berufsbeamtentums, der mit Blick auf die notwendige Nachwuchsgewinnung kommuniziert statt konfisziert werden sollte.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion

Krankenversicherung: Beamtinnen und Beamte sollten vergleichen

Natürlich sollten alle Beamtinnen und Beamten die Leistungen und Kosten zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung gründlich vergleichen. Das rät auch Sandra Heisig, erste stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend. Dabei tauchen erfahrungsgemäß zahlreiche Fragen auf. Passende Antworten sowie ein übersichtliches und leicht verständliches Informationsangebot gibt es auf der Website beamte-in-der-pkv.de.

Das Informationsportal zeigt, warum die Kombination aus Beihilfe und Privater Kranken- und Pflegeversicherung für frisch verbeamtete Staatsbedienstete besonders interessant ist. Zudem bietet es:

  • Erfahrungsberichte junger Beamtinnen und Beamten mit ihrer Krankenversicherung
  • Erklärungen wichtiger Fachbegriffe
  • Orientierungshilfe auf dem Weg zu einer maßgeschneiderten Krankenversicherung
  • Informationen zur Option einer pauschalen Beihilfe, die es in einigen Bundesländern gibt
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