Leistungen in der PKV: Mehr Auswahl bei Leistungserbringern
In der Privaten Krankenversicherung haben die Versicherten auch im stationären Bereich eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Privatversicherte können sich grundsätzlich in allen öffentlichen Krankenhäusern sowie im Rahmen ihres Versicherungsschutzes auch in Privatkliniken im In- und Ausland behandeln lassen. Das Besondere: Sie können zudem problemlos ambulante Behandlungen im Krankenhaus beim Arzt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Privatversicherte sind damit nicht an die Empfehlungen ihres einweisenden Arztes gebunden. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist dies die absolute Ausnahme und nur als „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, z.B. bei seltenen Erkrankungen möglich.
Nicht abgesichert sind in der Privaten Krankenversicherung im Allgemeinen Kur- und Sanatoriums-Behandlungen. Sollte eine Klinik neben allgemeinen Krankenhausleistungen auch solche Leistungen anbieten, so handelt es sich um eine „gemischte Krankenanstalt“. Eine Kostenerstattung ist möglich bei so genannten Anschlussheilbehandlungen in den Bereichen Kardiologie, Neurologie, Orthopädie und bestimmter Krebsbehandlungen im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, da sie medizinisch notwendig sind. Für die Übernahme der Kosten der Behandlung in einer solchen Einrichtung ist die vorherige Zustimmung der Versicherung erforderlich. Ausführliche Patienteninformation zu dieser Thematik haben wir auf unserer Website derprivatpatient.de für Sie zusammengefasst.