Privatversicherte haben die freie Wahl, von welchen Zahnärztinnen und Zahnärzten sie sich behandeln lassen möchten. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die Kosten werden ihnen entsprechend der Tarifbedingungen vom Versicherungsunternehmen erstattet.

GOZ als Grundlage für Zahnarztabrechnungen

Zahnmedizinische Leistungen lassen sich in drei Bereiche unterteilen: allgemeine Zahnleistungen wie die akute Behandlung bei Zahnschmerzen, Zahnersatz und die Kieferorthopädie bei Zahnfehlstellungen. Die Kosten für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen werden von den Versicherern im tariflichen Umfang erstattet. Zu den erstattungsfähigen Ausgaben gehören auch Leistungen für Zahnersatz und bei kieferorthopädischer Behandlung. Detailliertere Informationen finden Versicherte unter folgendem Link: www.privat-patienten.de

Die zahnärztlichen Leistungen werden dabei über die sogenannte Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz: GOZ) abgerechnet. Diese ist das gesetzlich festgelegte Preisverzeichnis für den privatmedizinischen Bereich, das letztmals 2012 aktualisiert wurde. Die GOZ findet darüber hinaus auch bei Kassenpatienten Anwendung. Denn bei höherwertigem Zahnersatz fällt bei gesetzlich Versicherten in aller Regel eine hohe Eigenbeteiligung an: Bis 40 Prozent der Kosten müssen gesetzlich Versicherte in der Regelversorgung selbst tragen. Die Eigenbeteiligung steigt, je hochwertiger der Zahnersatz ist.

Informationen aus dem GOZ-Beratungsforum

Die Gebührenordnung für Zahnärzte hat somit Relevanz für alle Versicherten in Deutschland. Daher nutzt es auch den 70 Millionen gesetzlich Versicherten, dass sich die Private Krankenversicherung inhaltlich für eine sachgemäße Abrechnung der zahnmedizinischen Leistungen einsetzt. Seit 2013 sitzen daher die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern regelmäßig in einem Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zusammen, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, die Rechtsunsicherheit nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte zu beseitigen. Das Gremium will grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen diskutieren und möglichst einvernehmlich beantworten.

Parodontitis-Therapie: Abrechnung nach S3-Leitlinie

Für die Behandlung einer Parodontitis nach der S3-Leitlinie (Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie) haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Beihilfe und PKV-Verband (PKV) auf eine neue Abrechnungsgrundlage verständigt. Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht ausreichend abdecken konnte, bringt die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs Analogabrechnungen nun eine vollständige Lösung. Zahnärztinnen und Zahnärzte können demnach ab dem 18. Dezember 2022 wie folgt berechnen:

  • GOZ-Nr. 4005a für die jährlich mehr als zweimalige Erhebung eines Parodontalindex
  • GOZ-Nr. 3010a (am einwurzeligen Zahn) bzw. GOZ-Nr. 4138a am mehrwurzeligen Zahn, mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“
  • GOZ-Nr. 0090a (am einwurzeligen Zahn) bzw. GOZ-Nr. 2197a am mehrwurzeligen Zahn, mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“
  • GOZ-Nr. 8000a mit der Beschreibung „PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation“ und GOZ-Nr. 4030a mit der Beschreibung „Ausfertigung PAR-Formblatt“
  • GOZ-Nr. 5070a mit der Beschreibung „Befundevaluation – PAR"
  • GOZ-Nr. 2110a und der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“

Die Analogziffern können zum Teil nicht nebeneinander oder neben anderen Leistungen aus der GOZ berechnet werden. Der ausführliche Wortlaut ist in den Beschlüssen des GOZ-Beratungsforums vom Oktober 2023 (Seite 9) hinterlegt.

Die gesamte leitliniengerechte Parodontitis-Behandlung unter Berücksichtigung der neuen Beschlüsse ist in einer tabellarischen Übersicht hinterlegt.

Hintergrundinformationen zur Parodontitis

Wie eine Parodontitis entsteht, wie sie behandelt wird und wie man sich schützen kann, erklärt die Stiftung Gesundheitswissen auf einer Themenseite.

Ausführliche Informationen zur neuen Abrechnungsvereinbarung für Privatversicherte gibt es auf dem PKV-Serviceportal.

GOZ-Newsletter

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