Position

Die PKV ist auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ein Motor für Innovation. Wir sind überzeugt: Angebote wie Telemedizin und Gesundheits-Apps stärken die medizinische Versorgung. Und eine funktionierende, sichere Telematikinfrastruktur entlastet Leistungserbringer und Patienten.

Die Corona-Pandemie trieb die Digitalisierung in vielen Lebensbereichen voran – auch im Gesundheitswesen wurden neue Angebote entwickelt und bestehende deutlich stärker genutzt. Mit seiner Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zentrale Vorhaben wie die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) und die Verbreitung von Telemedizin entscheidend voranbringen.

Die PKV hat bereits vor der Pandemie digitale Gesundheitsleistungen wie Telemedizin und Gesundheits-Apps erstattet. Viele private Krankenversicherer bereiten sich derzeit auf eine Ausgabe der elektronischen Patientenakte an ihre Versicherten im Herbst 2023 vor. Der Zugang wird dann komfortabel und sicher mithilfe Digitaler Identitäten über das Smartphone möglich sein. Die Versicherten werden dann auch das elektronische Rezept nutzen können. Als Mitgesellschafter der gematik, die die notwendige Telematikinfrastruktur in Deutschland betreibt und weiterentwickelt, engagiert sich die PKV für ein zukunftsfähiges, sicheres digitalisiertes Gesundheitswesen. Bei der Vorstellung seiner Digitalisierungsstrategie kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach jüngst an, die gematik vollständig in die Trägerschaft des Bundes überführen zu wollen. Das halten wir für den falschen Weg. Denn der digitale Wandel kann nur gelingen, wenn die Lösungen von relevanten Institutionen des Gesundheitswesens wie der Bundesärztekammer, des GKV-Spitzenverbands und eben der PKV mitgetragen werden.

Gesetzlicher Rahmen für digitale Anwendungen

Auf politischer Ebene setzt sich die PKV für hinreichende Rechtssicherheit ein, um ihren Versicherten mindestens die digitalen Angebote machen zu können, die auch die Gesetzlichen Krankenkassen bieten. Gesetzliche Klarstellungen braucht es zum Beispiel dafür, dass Versicherte im Rahmen ihrer bestehenden Tarife Leistungen wie Digitale Gesundheitsanwendungen erhalten können.

Telemedizin

In der Coronakrise haben E-Health-Anwendungen einen kräftigen Schub bekommen – vor allem Videosprechstunden wurden deutlich mehr als zuvor genutzt. Die rechtliche Basis dafür wurde erst 2018 geschaffen, als das sogenannte Fernbehandlungsverbot bundesweit gelockert wurde. Bis dahin durften Ärzte gar keine Patienten online behandeln. Private Krankenversicherer erwiesen sich hier als Pioniere: Sie gehörten zu den Ersten, die die Telemedizin im Rahmen von Pilotprojekten für ihre Versicherten erstatteten. Mittlerweile können auch gesetzlich Krankenversicherte Videosprechstunden von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in unterschiedlichem Umfang wahrnehmen. Die PKV geht abermals einen Schritt weiter: Seit 1. Januar 2022 gibt es durch eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung mit der Bundespsychotherapeutenkammer und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern eine dauerhafte Grundlage für Videosprechstunden in der Psychotherapie.

DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder „Apps auf Rezept“ bezeichnen Smartphone-Anwendungen, die einen medizinischen Zweck erfüllen – also zum Beispiel Blutzuckerwerte kontrollieren, Schlafrhythmen analysieren oder psychologische Unterstützung anbieten. Sie sind eine neue digitale Leistung, die es in dieser Form bisher nicht gab. Sie können helfen, Krankheiten zu erkennen oder zu behandeln. Häufig ergänzen sie konventionelle Therapien beim niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen DiGA in der PKV keiner Zulassung durch eine Bundesbehörde wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Versicherungsunternehmen erstatten tarifgemäß viele Apps, die eine Ärztin oder ein Arzt als medizinisch notwendig verschreibt. Voraussetzung ist, dass die DiGA als neue Leistung in einen Versicherungstarif einbezogen wurde und über die Zulassung als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung verfügt. Zur individuellen Erstattung von Gesundheits-Apps informieren die privaten Krankenversicherer.

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zukünftig zahlreiche medizinische Informationen und wichtige Dokumente der Nutzer enthalten, die bislang an verschiedenen Orten dokumentiert sind: Das können der Impfpass, die jüngsten Röntgenbilder oder eine Übersicht der regelmäßig eingenommenen Medikamente sein. Welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen, entscheiden die Nutzer selbst. Sie können die Informationen in der App hochladen oder ihre Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus darum bitten und die Dokumente anschließend auf dem Smartphone oder Tablet verwalten.

Nach einer bundesweiten Testphase ist die ePA mittlerweile für alle gesetzlich Krankenversicherten nutzbar. Die ersten PKV-Unternehmen werden 2023 direkt mit einer ePA 2.0 mit erweiterten Funktionen – etwa dem Impf- und Mutterpass – einsteigen. Dann ist auch damit zu rechnen, dass noch mehr Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Die Nutzung einer ePA ist grundsätzlich freiwillig.

E-Rezept

Die Einführung des E-Rezepts für gesetzlich Versicherte begann im September 2022 in Praxen und Kliniken in der Region Westfalen-Lippe und bei Zahnärzten in Schleswig-Holstein. Apotheken sollen mittlerweile bundesweit E-Rezepte annehmen können. Die nächsten Schritte des Rollouts sind noch von den Gesellschaftern der Gematik festzulegen. Die PKV arbeitet daran, ihren Versicherten das E-Rezept per Smartphone-App im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung stellen zu können.

In Zukunft sollen Patientinnen und Patienten ihr Rezept nicht nur digital in Form eines QR-Codes erhalten, sondern können auch die Verfügbarkeit der Medikamente in einer Apotheke ihrer Wahl abfragen oder sich die Arzneimittel nach Hause liefern lassen. Für Folgerezepte wird in Zukunft gar kein Arztbesuch mehr nötig sein: Behandelnde Ärzte können sie direkt über die E-Rezept-App bereitstellen. Über eine Schnittstelle gelangen die Informationen der elektronischen Rezepte auch in die individuelle elektronische Patientenakte – so sind wichtige Daten lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert.

Digitale Pflegeanwendungen

Seit Beginn des Jahres 2022 sind digitale Pflegeanwendungen (kurz: DiPAs) als Leistungen der Sozialen und der Privaten Pflegepflichtversicherung aufgenommen – das regelt das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das im Sommer 2021 in Kraft trat. Digitale Pflegeanwendungen sind Apps und andere digitale Programme, die Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Fachkräfte unterstützen, den Pflege-Alltag zu bewältigen. So können sie etwa mithilfe von körperlichen und geistigen Übungen dazu beitragen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern oder auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Ähnlich wie bei den DiGAs in der Gesetzlichen Krankenversicherung sollen erstattungsfähige DiPAs in einem entsprechenden Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet werden.

Digitalisierung ganz persönlich: </pkv.digital>

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