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Digitalisierung

Digitale Anwendungen: Privatversicherte brauchen Rechtssicherheit

Meldung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Damit alle Versicherten die neuen digitalen Leistungen in Anspruch nehmen können, muss der Gesetzgeber jedoch nachjustieren.

22.01.2021 - Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran. Im Fokus des Gesetzesentwurfs zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) stehen digitale Anwendungen für die Pflege, ein nutzerfreundliches Update für die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Weiterentwicklung von E-Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA). Die Pandemie habe gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern können, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

PKV-Verband fordert die gleichberechtigte Teilhabe auch für Privatversicherte

Der PKV-Verband fordert daher, dass alle Versicherten in Deutschland unabhängig von ihrem Versicherungsstatus einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematikinfrastruktur haben. Die Belange von PKV-Voll- und Zusatzversicherten, der privat Pflegeversicherten sowie der Beihilfeberechtigten müssen in dem Gesetz zwingend berücksichtigt werden.

Zum Beispiel sollten PKV-Versicherte wie GKV-Versicherte bei der Einführung der elektronischen Patientenakte darauf vertrauen können, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer die Anwendung akzeptieren und nutzen.

Diese Ansicht teilt auch der Bundesrat. In seiner Stellungnahme zum Digitale Versorgungs-Gesetz vom September 2019 heißt es: „Damit alle Patienten zukünftig von den Anwendungen der Telematikinfrastruktur, wie der elektronischen Patientenakte, profitieren können, sollte sichergestellt werden, dass nicht nur der GKV-Bereich abgedeckt wird, sondern auch der PKV-Bereich.“

Rechtssicherheit schaffen: PKV-Spezifika durch gesetzliche Grundlagen anerkennen

Dafür muss ein entsprechender gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. PKV-Versicherte sollten etwa privatärztliche Abrechnungen und das elektronische Rezept einsehen und nachvollziehen können. Um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems mitzugestalten und den Privatversicherten einen Zugang zur TI und ihren Anwendungen zu ermöglichen, ist der PKV-Verband Mitgesellschafter der gematik.

Die PKV benötigt auch hinreichende Rechtssicherheit, um mindestens die gleichen digitalen Angebote wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anbieten zu können. Die privaten Versicherer möchten über das geplante digitale Angebot der GKV hinausgehen können, erläutert Uwe Lehrich, Geschäftsführer Recht beim PKV-Verband. Der dafür notwendige gesetzliche Rahmen wurde für die PKV allerdings bislang nicht im gleichen Maße nachgezogen wie für die GKV.

Die Herausforderung: Die neuen digitalen Services, allen voran die ePA und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), müssen als Versicherungsleistungen auch in bestehende Krankenversicherungstarife einbezogen werden können. Für eine entsprechende Verankerung in den Tarifbedingungen der PKV ist eine gesetzliche Ergänzung erforderlich, unter anderem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nur dadurch kann der wichtige Systemwettbewerb im Sinne der Versicherten erhalten bleiben – und nur so profitieren alle Versicherten gleichermaßen von komfortablen, sicheren, digitalen Gesundheitsleistungen.

Wie der Gesetzgeber per Gesetz diese Rechtssicherheit für die Privatversicherten konkret herstellen könnte, lesen Sie in der Stellungnahme des PKV-Verbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“.  

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