Mit rund 54.800 Personen sind etwa 0,6 Prozent aller Privatversicherten (Gesamtzahl: 8,8 Millionen) im Standardtarif versichert – davon 47.900 Personen im STN und 6.900 Personen im STB. Von der Beitragsanpassung zum 1. Juli sind damit rund 30 Prozent von ihnen betroffen. Der durchschnittliche Monatsbeitrag in der Tarifstufe STN beträgt nach der Anpassung rund 480 Euro.
Im Rahmen der Beitragsanpassung wird für die genannten Personengruppen zugleich der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehene Selbstbehalt bei Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln angepasst. Er steigt von 306 auf 500 Euro im Jahr. Diese Erhöhung ist notwendig, um das Verhältnis zwischen Selbstbehalt und Leistungsausgaben wiederherzustellen. Der unabhängige Treuhänder für den Standardtarif hat dieser Änderung zugestimmt. Da die Beitragsanpassung unterjährig erfolgt, gilt für das Jahr 2026 übergangsweise ein Selbstbehalt von 403 Euro. Für Abrechnungen, die bis zum 30. Juni 2026 vorgenommen werden, werden jedoch keine Rückforderungen erfolgen. Wer im beihilfekonformen Standardtarif versichert ist, hat einen geringeren Selbstbehalt entsprechend dem anteiligen Versicherungsschutz.
Durch die Erhöhung des Selbstbehaltes können die hohen Beitragssteigerungen zum Teil abgemildert werden.
Für die Personengruppen des Standardtarifs, die im Jahr 2026 nicht von einer Beitragsänderung betroffen sind, bleibt der maximale Selbstbehalt zunächst unverändert.