Meldung 16. April 2026

Der heute vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht entgegen den Experten-Empfehlungen auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Dies würde Wirtschaft und Arbeitsplätze stark belasten.

Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes

“Es ist genug Geld im System. Nicht ohne Grund hat die FinanzKommission Gesundheit die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik als ihre wichtigste Empfehlung definiert und gut begründete Vorschläge für eine Reform der Ausgabenstrukturen vorgelegt, um dieses Ziel zu erreichen”, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

"Die vorgeschlagene Erhöhung der Bemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt dagegen ohne Not und belastet nach IW-Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Größenordnung von mindestens 4,2 Mrd. Euro: Sie ist eine Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und trifft besonders zukunftsträchtige Wachstumsbranchen, auf die wir dringend angewiesen sind. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik kommt ohne Erhöhung der Einnahmen aus.“

Mehrbelastung durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Der Gesetzentwurf sieht vor, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 300 Euro zusätzlich anzuheben – über die reguläre jährliche Dynamisierung hinaus. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) würde dies Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mit mindestens 4,2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belasten (Rechnungsgrundlage: 2023).

Betroffen wären rund 6,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland – und mit ihnen ihre Arbeitgeber. Die außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 3.600 Euro jährlich entspricht bei einem kombinierten Beitragssatz von 17,7 Prozent (GKV) und 4,2 Prozent (SPV) einer Mehrbelastung von rund 788 Euro pro Jahr je betroffenem Arbeitnehmer, was einem Anstieg von etwa 5,2 Prozent entspricht. Diese Zusatzbelastung käme zu den ohnehin steigenden Beiträgen durch die reguläre Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenze hinzu.

Zu den vollumfänglich betroffenen Berufsgruppen zählen unter anderem Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Ingenieure, Informatiker sowie Controller – qualifizierte Fachkräfte, die in besonders wachstumsstarken Branchen tätig sind.