Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Sondersteuer für Fachkräfte und Wachstumsbranchen
Meldung16. April 2026
Der heute vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht entgegen den Experten-Empfehlungen auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Dies würde Wirtschaft und Arbeitsplätze stark belasten.
Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes
“Es ist genug Geld im System. Nicht ohne Grund hat die FinanzKommission Gesundheit die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik als ihre wichtigste Empfehlung definiert und gut begründete Vorschläge für eine Reform der Ausgabenstrukturen vorgelegt, um dieses Ziel zu erreichen”, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.
"Die vorgeschlagene Erhöhung der Bemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt dagegen ohne Not und belastet nach IW-Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Größenordnung von mindestens 4,2 Mrd. Euro: Sie ist eine Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und trifft besonders zukunftsträchtige Wachstumsbranchen, auf die wir dringend angewiesen sind. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik kommt ohne Erhöhung der Einnahmen aus.“
Mehrbelastung durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Der Gesetzentwurf sieht vor, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 300 Euro zusätzlich anzuheben – über die reguläre jährliche Dynamisierung hinaus. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) würde dies Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mit mindestens 4,2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belasten (Rechnungsgrundlage: 2023).
Betroffen wären rund 6,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland – und mit ihnen ihre Arbeitgeber. Die außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 3.600 Euro jährlich entspricht bei einem kombinierten Beitragssatz von 17,7 Prozent (GKV) und 4,2 Prozent (SPV) einer Mehrbelastung von rund 788 Euro pro Jahr je betroffenem Arbeitnehmer, was einem Anstieg von etwa 5,2 Prozent entspricht. Diese Zusatzbelastung käme zu den ohnehin steigenden Beiträgen durch die reguläre Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenze hinzu.
Zu den vollumfänglich betroffenen Berufsgruppen zählen unter anderem Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Ingenieure, Informatiker sowie Controller – qualifizierte Fachkräfte, die in besonders wachstumsstarken Branchen tätig sind.
Gesundheitssystem
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze? Die GKV-Finanzkommission sagt klar: Nein!
Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige sind technisch notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei anbieten oder ihre Datenschutz-Präferenzen speichern zu können. Weitere Cookies werden von uns erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt und dienen zur Auswertung und Optimierung des Web-Angebotes. Zur Darstellung von Videos transferieren wir Daten in den außereuropäischen Adressraum. Und für das Marketing und die Schaltung von Anzeigen erfassen wir Daten für die Erfolgsmessung. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit auf der Seite Privatsphäre mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.