Mehrbelastung durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Der Gesetzentwurf sieht vor, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 300 Euro zusätzlich anzuheben – über die reguläre jährliche Dynamisierung hinaus. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) würde dies Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mit mindestens 4,2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belasten (Rechnungsgrundlage: 2023).
Betroffen wären rund 6,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland – und mit ihnen ihre Arbeitgeber. Die außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 3.600 Euro jährlich entspricht bei einem kombinierten Beitragssatz von 17,7 Prozent (GKV) und 4,2 Prozent (SPV) einer Mehrbelastung von rund 788 Euro pro Jahr je betroffenem Arbeitnehmer, was einem Anstieg von etwa 5,2 Prozent entspricht. Diese Zusatzbelastung käme zu den ohnehin steigenden Beiträgen durch die reguläre Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenze hinzu.
Zu den vollumfänglich betroffenen Berufsgruppen zählen unter anderem Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Ingenieure, Informatiker sowie Controller – qualifizierte Fachkräfte, die in besonders wachstumsstarken Branchen tätig sind.