Erste Medien berichten über den Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieser sieht demnach eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vor. Damit wird der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung weiter erschwert.
Laut Entwurf sollen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze (VVG) ab 2027 um monatlich 300 Euro erhöht werden. Die VVG – oder auch Jahresarbeitsenteltgrenze definiert, ab welchem Einkommen Angestellten nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind und in die PKV wechseln können. Eine höhere Grenze schränkt also ihre Wahlfreiheit ein.
Zu den Plänen der Bundesregierung kommentierte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern. Damit beschädigt die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht, und schwächt die demografiefeste Private Krankenversicherung.“ Zumal im Koalitionsvertrag von Union und SPD nichts von einem derartigen Systembruch stehe. Das Vorhaben führe zu einer weiteren Belastung der Arbeitsplätze und werde Wachstum behindern.
Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern.
Reuther weiter: „Wettbewerb und Wahlfreiheit sind die Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems. Sie sorgen für Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und effiziente Ressourcennutzung – zum Vorteil aller Versicherten. Die PKV trägt dazu entscheidend bei: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge und dem Mehrumsatz von 15,5 Milliarden Euro pro Jahr stabilisiert sie das System generationengerecht. Dieser Beitrag kommt direkt auch gesetzlich Versicherten zugute.
Im dualen System muss jedes System seine Strukturprobleme selbst lösen – durch echte Reformen, nicht durch Grenzverschiebungen."
Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze: Wirtschaft gegen Erhöhung
Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige sind technisch notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei anbieten oder ihre Datenschutz-Präferenzen speichern zu können. Weitere Cookies werden von uns erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt und dienen zur Auswertung und Optimierung des Web-Angebotes. Zur Darstellung von Videos transferieren wir Daten in den außereuropäischen Adressraum. Und für das Marketing und die Schaltung von Anzeigen erfassen wir Daten für die Erfolgsmessung. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit auf der Seite Privatsphäre mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.