Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze? Die GKV-Finanzkommission sagt klar: Nein!
Meldung21. April 2026
Nun also doch! Die Politik will die Beitragsbemessungsgrenze anheben, um Mehreinnahmen für die finanziell angeschlagene GKV zu generieren. Dabei haben die Experten der GKV-Finanzkommission diese Maßnahme ausdrücklich nicht empfohlen – aus gutem Grund.
Das Handelsblatt hat schon nach der Osterpause darüber spekuliert, ob die Bundesregierung zur Sanierung der GKV-Finanzen nicht doch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beschließen könnte. Die Zeitung sollte Recht behalten. Laut Referentenentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab Januar 2027 um 300 Euro zusätzlich zur regulären Erhöhung steigen. Fakt ist jedoch: Die GKV-Finanzkommission hat sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt und eine Erhöhung der BBG ausdrücklich NICHT empfohlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird jährlich per Rechtsverordnung auf Grundlage der Einkommensentwicklung festgelegt. Im Jahr 2026 beträgt sie 69.750 Euro im Jahr.
Massive Mehrbelastung für Fachpersonal und Unternehmen
Befürworter einer höheren BBG erhoffen sich Mehreinnahmen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Kehrseite der Medaille: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das deutliche Beitragssteigerungen. Vor allem hochqualifiziertes Fachpersonal mit einem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze würde stark belastet. Für Gutverdiener bedeutet die nun geplante Anhebung um 3.600 Euro im Jahr eine zusätzliche Mehrbelastung von rund 800 Euro. Und dabei ist die reguläre Anhebung der Grenze, die jedes Jahr auf Grundlage der Lohnentwicklung erfolgt, noch nicht einmal berücksichtig. Maximilian Stockhausen vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnt zudem in der Rheinischen Post: „Erhöhte Aufwendungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung würden nicht nur die Besserverdienenden belasten, sondern auch die Arbeitskosten der Arbeitgeber erhöhen.“ Das jedoch würde die ohnehin schwächelnde Wirtschaft weiter abwürgen. Schon heute hat Deutschland im internationalen Vergleich eine der höchsten Abgabenquoten.
In Anbetracht der vorgetragenen Punkte und der beschriebenen Unsicherheit insbesondere mit Blick auf die Finanzwirkung spricht die Kommission hier keine Empfehlung aus.
GKV-Finanzkommission spricht sich gegen Erhöhung aus
Die Kommission hat sich mit der Erhöhung der BBG befasst, aber erhebliche Risiken festgestellt. In ihrem Bericht heißt es: "Insbesondere wenn die Lohnüberwälzung nicht 100 Prozent beträgt oder erst zeitverzögert eintritt, würde die Anhebung der BBG mit einer Belastung der Arbeitgeber einhergehen. Diese wäre in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen in ihren negativen Folgen abzuwägen." Das Fazit der Kommission: "In Anbetracht der vorgetragenen Punkte und der beschriebenen Unsicherheit insbesondere mit Blick auf die Finanzwirkung spricht die Kommission hier keine Empfehlung aus."
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