Anders als in der Krankenversicherung sind die Leistungen der Pflegeversicherung für privat und gesetzlich Versicherte identisch. Das bedeutet: Gesetzlich vorgegebenen Leistungsausweitungen wirken sich auf beide Systeme aus. Genau das ist durch die Pflegereformen der vergangenen Jahre geschehen. Das Gute daran, im Pflegefall profitieren Pflegebedürftige und deren Angehörigen von besseren Leistungen. Gleichzeitig wirken sich Leistungsausweitungen auf die Beitragshöhe aus.
Die Leistungsausgaben der Privaten Pflegepflichtversicherung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die starke Ausweitung der Leistungsansprüche durch die jüngsten Pflegereformen. Das wirkt sich auf die Beiträge aus.
Zuschläge bei stationärem Aufenthalt
Um die Eigenanteile bei stationärer Pflege zu senken, erhalten Pflegebedürftige zum Beispiel bereits seit 2022 Zuschläge, wenn sie im Heim gepflegt werden. Je länger der Aufenthalt, desto höher die Zuschläge. Zum 1. Januar 2024 wurden die Sätze noch einmal erhöht. In der Folge ist die Summer der PPV-Leistungen zwischen 2022 und 2024 um rund 80 Prozent gestiegen.
Auch in anderen Bereichen wurden die Leistungen ausgeweitet. Die Pflegereformen haben dazu geführt, dass die Zahl der Leistungsempfänger in der gesamten Privaten Pflegepflichtversicherung von rund 169.000 Personen im Jahr 2014 auf rund 379.000 im Jahr 2024 gestiegen ist. Sie hat sich also mehr als verdoppelt. Die Leistungen der PPV stiegen im selben Zeitraum von rund 880 Millionen Euro auf fast 2,8 Milliarden Euro, haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der PPV 12,5 Prozent höher als noch 2023.
Auswirkungen auf die Beiträge
Die Mehrkosten haben die Folge, dass für die Versicherten der PPV ab Januar 2026 die Beiträge steigen werden. Wie hoch diese ausfallen, steht derzeit noch nicht genau fest. Sicher ist allerdings, dass sich das seit der letzten Beitragsanpassung gestiegene Zinsniveau zumindest dämpfend auf notwendige Beitragserhöhungen auswirken wird. Denn die Private Pflegepflichtversicherung bildet für die im höheren Alter absehbar steigenden Pflegeleistungen eine kapitalgedeckte Vorsorge mit Zins und Zinseszins. Diese Alterungsrückstellungen werden bei jeder Beitragsanpassung überprüft und gegebenenfalls an ein neues Zinsniveau angepasst. Da die Europäische Zentralbank ihre Null-Zins-Politik in den vergangenen Jahren beendet hat, sind auch die Zinseinnahmen auf das Vorsorgekapital der Pflegeversicherten wieder angestiegen. Das wirkt sich positiv auf die Beiträge aus.
Beitragserhöhungen in der SPV
Die steigenden Leistungsausgaben wirken sich auch auf die Soziale Pflegeversicherung aus. Hier wurden die Beitragssätze schon zum 1. Januar 2025 erhöht. Zudem steigen die SPV-Beiträge nochmals jedes Jahr durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie bei Gehaltserhöhungen.