Meldung 11. Mai 2026

Die Finanzlücke in der Pflege ist größer als bisher angenommen. Gesundheitsministerin Warken spricht von einem Minus von 22,5 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027. Mit der anstehenden Pflegereform will sie gegensteuern. Aus der SPD kommen derweil wenig hilfreiche und kontraproduktive Signale.

Wie alarmierend die Finanzsituation der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist, macht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Interview mit der Rheinischen Post deutlich. Demnach würde das Defizit ohne Reformen in diesem Jahr 7,5 Milliarden Euro betragen, im nächsten bereits 15 Milliarden Euro. Den Grund dafür analysiert die Ministerin treffend: „Auch in der sozialen Pflegeversicherung übersteigen die Ausgaben seit Jahren die Einnahmen. Es wurde aber nichts unternommen, sondern – im Gegenteil – es wurden weitere Leistungsausweitungen beschlossen. Das rächt sich jetzt.“ So habe sich zum Beispiel seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 die Zahl der Anspruchsberechtigten in der Pflege verdoppelt. Mit über 6 Millionen liege dieser Wert weit höher, als damals prognostiziert wurde.

Um die Ausgabendynamik abzubremsen, stellt Frau Warken unter anderem zwei Vorschläge in Aussicht: Bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 will sie auf die wissenschaftliche Empfehlung zurückgehen, die vor deren Einführung 2017 erarbeitet wurde. Zudem könne die Gewährung der Zuschüsse bei längeren Aufenthalten im Heim gestreckt werden. Beide Maßnahmen schlägt auch der PKV-Verband in seinem Stabilitätspakt für die Pflegefinanzierung vor. 

Die Ausgaben dürfen nicht stärker wachsen als die Einnahmen

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther lobte die Ankündigung der Ministerin entsprechend: „Wir begrüßen die Reformankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich. Die Ausgaben dürfen künftig nicht schneller wachsen als die Einnahmen. Die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit 2017 hat dies unmöglich gemacht. Die Pflegeversicherung muss ihre Leistungen auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Es ist richtig, dass die Ministerin das Begutachtungsinstrument neu gewichten will.“

Kontraproduktiv wären hingegen weitere Belastungen – etwa durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese würde gerade für hoch qualifiziertes Fachpersonal deutlich höhere Beiträge bedeuten und über die parallel steigenden Lohnzusatzkosten die ohnehin schwächelnde Wirtschaft weiter ausbremsen. Reuther: „Deutschland hat bereits mit die höchsten Sozialabgaben in der OECD. Jegliche zusätzliche Belastung durch steigende Beitragssätze oder eine Ausdehnung der Bemessungsgrundlagen ist Gift für das dringend notwendige Wachstum und gefährden die Finanzierungsgrundlage der sozialen Sicherheit: Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.“

Kontraproduktive Vorschläge aus der SPD

Wenig hilfreich sind auch die aktuellen Vorschläge des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD, Christos Pantazis. In einem Impulspapier, über das Politico Pro berichtet, fordert er „eine grundlegende Neujustierung der Finanzierungsarchitektur der Pflegeversicherung“. Darin fordert er einen Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung. Diese Idee geistert schon seit 2006 durch die gesundheitspolitische Debatte. Doch längst ist klar, dass sie gegen die Verfassung verstoßen würde. So bestätigte zuletzt der Rechtswissenschaftler Prof. Hanno Kube von der Universität Heidelberg, dass es sich bei einem solchen Finanzausgleich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe der Versicherten in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) handeln würde, für die es keine tragfähige Rechtfertigung gibt. 

PKV-Verbandskirektor Florian Reuther wird deutlich: „Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV ist eine verfassungswidrige Sonderabgabe – und der Einstieg in die Pflege-Bürgerversicherung. Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für ihre eigene Vorsorge Rücklagen bilden. Das ist völlig inakzeptabel. Wir werden unsere Versicherten schützen – notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht.”

Hinzu kommt: Der Finanzausgleich würde der Sozialen Pflegeversicherung nicht weiterhelfen. Die Ausgleichsleistungen der PPV würden gerade einmal zu einer Beitragssatzsenkung von lediglich 0,1 Prozentpunkten führen. 

Zudem lässt Pantazis einen weiteren wichtigen Aspekt außer Acht, wenn er in seinem Papier schreibt, dass es erhebliche Unterschiede in der Versichertenstruktur von SPV und PPV gebe. Pantazis verkennt dabei, dass die Zusammensetzung der Versicherten zu einem wesentlichen Teil auch auf den gesetzlichen Zugangshürden zur Privaten Krankenversicherung beruht – namentlich auf der immer weiter steigenden Versicherungspflichtgrenze, die vielen Beschäftigten den Wechsel in die private und kapitalgedeckte Absicherung unmöglich macht. Und gerade die SPD hat eine Erhöhung dieser Grenze immer weiter forciert. 

Ein sinnvoller Schritt wäre es deswegen, die Versicherungspflichtgrenze wieder abzusenken, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben sich kapitalgedeckt und zukunftsfest gegen das Pflegerisiko abzusichern. „Die Private Krankenversicherung verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit nachhaltiger, kapitalgedeckter Finanzierung,“ erinnert Florian Reuther. „Wir bieten der Bundesregierung unsere volle Expertise an, um die Pflegelücke zu schließen und die Generationengerechtigkeit zu wahren."