Meldung 21. September 2026

Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 auf 84.150 Euro. Das geht aus dem Entwurf für die Rechengrößenverordnung hervor. Er berücksichtigt die reguläre jährliche Erhöhung sowie den mit der GKV-Reform beschlossenen außerordentlichen Anstieg. Damit wird ein Wechsel in die PKV weiter erschwert.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. 

Angestellte müssen im Jahr 2027 deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen den beiden Versicherungssystemen entscheiden zu können. Denn der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine außerordentliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze um 3.600 Euro im Jahr beschlossen. Hinzu kommt noch die reguläre Erhöhung, die jedes Jahr im Herbst entsprechend der Bruttolohnentwicklung per Verordnung festgelegt wird. Nun liegt der Referentenentwurf für diese so genannte Rechengrößenverordnung vor. Die Versicherungspflichtgrenze steigt demzufolge auf 84.150 Euro. Das sind 8,7 Prozent mehr als im Jahr 2026. Das Bundeskabinett muss die Rechengrößenverordnung noch beschließen und der Bundesrat zustimmen.

Für bereits privatversicherte Angestellte besteht überwiegend Bestandsschutz, für sie gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze. Mehr dazu erfahren Sie auf unserem Serviceportal.

Versicherungspflichtgrenze schränkt Wahlfreiheit ein

Zwischen 2017 und 2027 hat sich diese Entgeltgrenze um 46,1 Prozent erhöht: von 57.600 Euro auf 84.150 Euro. Anders gerechnet: Ab dem kommenden Jahr muss ein Arbeitnehmer 2.212,50 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2017, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Weiterführende Informationen für Privatversicherte

Diese Hürde war früher auch strukturell deutlich geringer: Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV nämlich identisch. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 allerdings voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Damit war das klare Ziel verbunden, den Kreis der Versicherten, die sich zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen. Die Wahlfreiheit wurde beschnitten. Nun verfällt die Koalition aus Union und SPD erneut auf eine solche Maßnahme.

Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Richtig wäre es deswegen gewesen, zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs. 

Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern. Damit beschädigt die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht, und schwächt die demografiefeste Private Krankenversicherung.

Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor

Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 auf 76.500 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt in Addition der außerordentlichen und der regulären Erhöhung im Jahr 2027 auf 76.500 Euro. Das entspricht einem Monatseinkommen von 6.375 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2026 liegen die Werte bei 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Steigt diese Grenze, werden damit auch die Arbeitgeber über höhere Lohnzusatzkosten stärker belastet. Entsprechend kritisch bewertet die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände diesen Schritt. Deren Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dazu: „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist keine Stärkung des Standortes Deutschland. Im Gegenteil: Sie verteuert die Arbeitskosten für Arbeitgeber, schrumpft das Netto eines gutverdienenden Facharbeiters und senkt den Druck auf Reformen im Gesundheitswesen.