Meldung 27. September 2022

Am 28. September findet die öffentliche Anhörung zum Finanzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst und geben einen Überblick über den Zeitplan.

Am 27. Juli 2022 hat das Kabinett den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf soll das im Jahr 2023 drohende Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von mindestens 17 Milliarden Euro kurzfristig überbrückt werden, um den Anstieg der Zusatzbeitragssätze zu begrenzen.

Auf der Einnahmeseite werden dazu die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über eine Erhöhung der Zusatzbeiträge herangezogen. Wie hoch diese konkret ausfällt, ist allerdings nicht Gegenstand des Entwurfs, sondern hängt von der Prognose des im Oktober tagenden GKV-Schätzerkreises ab. Zudem sollen die Finanzreserven der Krankenkassen über einen kassenübergreifenden Solidarausgleich reduziert werden. Zusätzlich werden weitere Bundesmittel in Höhe von 2 Milliarden Euro und ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro bereitgestellt.

Auf der Ausgabenseite sollen die Arzneimittelausgaben unter anderem durch die Verlängerung des Preismoratoriums, eine Erhöhung des Herstellerabschlags um 5 Prozentpunkte bis Ende 2023 und Änderungen am AMNOG-Verfahren stabilisiert werden. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung ist vorgesehen, die außerhalb der Budgets finanzierten Leistungen für Neupatienten zu streichen. In der vertragszahnärztlichen Versorgung soll der Anstieg der Vergütungen in den kommenden zwei Jahren begrenzt werden. Für den Krankenhausbereich sieht der Entwurf vor, in den Pflegebudgets ab dem Jahr 2024 nur die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung zu berücksichtigen.

Die für den Arzneimittelbereich vorgesehenen Maßnahmen betreffen auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung. Der PKV-Verband fordert in seiner Stellungnahme, dass Tendenzen der Entkopplung von Preisen in GKV und PKV entgegengewirkt werden müsse. 

Die vom Bundesgesundheitsminister zuletzt angekündigte Expertenkommission, die sich um die Ausarbeitung künftiger GKV-Finanzreformen kümmern sollte, wird nicht eingesetzt. Ersatzweise wird das BMG selbst bis 31. Mai 2023 „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ vorlegen. Dabei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der GKV betrachtet werden.

 

Zeitplan  
4. März 1. Referentenentwurf
4. Juli 2. Referentenentwurf
27. Juli Kabinettsentwurf
16. September 1. Durchgang Bundesrat
23. September 1. Lesung Bundestag
28. September Öffentlichen Anhörung Gesundheitsausschuss
20./21. Oktober 2./3. Lesung Bundestag
28. Oktober 2. Durchgang Bundesrat