Meldung 08. September 2025

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Beitragssätze in der GKV 2026 nicht steigen sollen. Dennoch müssen Angestellte mit gutem Einkommen ab Januar deutlich mehr zahlen. Grund ist die steigende Beitragsbemessungsgrenze. Gleichzeitig wird der Wechsel in die PKV erneut erschwert.

Das deutsche Gesundheitssystem sieht sich in den vergangenen Jahren mit nie dagewesenen Kostensteigerungen konfrontiert: Viele versicherungsfremde Leistungen in der GKV werden weiter über Beiträge finanziert, Inflation, medizinisch-technischer Fortschritt und die zunehmende Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen müssen von den Versicherungen geschultert werden. Anfang September sagte GKV-Chef Oliver Blatt: „Die Ausgaben der Krankenkassen steigen ungebrochen weiter.“ Im ersten Halbjahr 2025 hat das Plus gegenüber dem Vorjahr bei 7,95 Prozent gelegen. Die Private Krankenversicherung verzeichnet bei den Leistungsausgaben eine ähnliche Entwicklung. 

Die Konsequenz: Auf die Versicherten kommen ab 2026 höhere Beiträge zu. Während es auch für die meisten Privatversicherten teurer werden dürfte, ist für gesetzlich Versicherte nach Bekanntwerden der voraussichtlichen neuen Beitragsbemessungsgrenze schon heute klar, worauf sie sich einstellen müssen. 

Individueller Beitrag hängt von Beitragsbemessungrenze ab

Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026 nicht steigen sollen. Dass dieses Versprechen einzuhalten ist, erscheint allerdings fraglich. Denn Bundesgesundheitsministerin Nina Warken schätzt das Defizit der Kassen allein in der Krankenversicherung auf 4 Milliarden Euro im Jahr 2026. Hinzu kommt ein Minus von 2 Milliarden Euro in der Sozialen Pflegeversicherung. Sollte dies so bleiben, werde es aller Voraussicht nach Beitragserhöhungen geben: „Aber wir wollen das Ganze noch abfedern", sagte sie. Zum anderen richten sich die tatsächlich zu zahlenden Beiträge in der GKV nicht nur nach den Beitragssätzen, sondern auch nach der Beitragsbemessungsgrenze. Und die wird wohl im kommenden Jahr auf jeden Fall steigen.

Hoch qualifizierte Angestellte sind besonders betroffen

Die Beitragsbemessungsgrenze definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird jährlich per Rechtsverordnung auf Grundlage der Einkommensentwicklung festgelegt. Anfang September wurde der Entwurf für diese Verordnung bekannt. Und der hat es in sich: Denn demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 66.150 auf 69.750 Euro. Das ist ein Plus von 3.600 Euro oder 5 Prozent gegenüber diesem Jahr.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das deutliche Beitragssteigerungen. Vor allem hochqualifiziertes Fachpersonal mit einem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze wird stark belastet – selbst dann, wenn die Beitragssätze tatsächlich stabil bleiben sollten. Rechnet man die die heutigen Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung mit den neuen Rechengrößen zusammen, müssen Gutverdiener im kommenden Jahr 766,80 Euro mehr zahlen als heute, rechnet die FAZ vor. Da auch die Arbeitgeber über die Lohnzusatzkosten unter den Mehrkosten zu leiden haben, bringt die höhere Beitragsbemessungsgrenze auch weitere Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft mit sich.

Die CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann sagt sogar: „Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen wäre für den Wirtschaftsstandort fatal und träfe den Mittelstand ins Mark.” Genauso argumentiert Reiner Holznager, Präsident des Steuerzahlerbundes: „Finger weg von den Beitragsbemessungsgrenzen! Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort, wenn die Grenze bald auf rund 70.000 Euro brutto klettert." Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm mahnt unterdessen, höhere Einnahmen würden nicht zu einer Entlastung des Systems führen. Stattdessen sollten durch Reformen die Ausgaben der Sozialversicherungen gedämpft und die kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt werden. Welt

Besonders ärgerlich: Parallel steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. Sie legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Während also die Abgabenbelastung vor allem für gut ausgebildetes Fachpersonal mit höherem Einkommen deutlich steigt, werden die Wechselmöglichkeiten in die PKV weiter erschwert.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther kritisiert diese Entwicklung daher deutlich: „Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. 7.650 Euro liegt sie mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze – in Fortsetzung einer Ausnahmegesetzgebung seit 2002. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im  Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs.” 

Wie teuer wird es für gesetzlich Versicherte?

Bleiben die Beitragssätze in der GKV und der Sozialen Pflegeversicherung tatsächlich stabil, müssten Angestellte an der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 monatlich 1.261,31 Euro zahlen. Verdiener mit einem Durchschnittseinkommen (2025 laut Bundesarbeitsministerium 4.208 Euro) 913,14 Euro. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der allgemeine Beitragssatz in der GKV von 14,6 Prozent, der tatsächliche zusätzliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sowie ein Beitrag von 4,2 Prozent in der Pflegeversicherung, wie er für Personen ohne Kinder gilt. Und es ist angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV alles andere als sicher, dass der Beitragssatz tatsächlich unverändert bleiben wird. Wegen der unterschiedlichen Finanzierungssystem in GKV und PKV sind die Beitragshöhen nur schwer zu vergleichen. In vielen Fällen liegt der durchschnittliche Beitrag in der PKV allerdings deutlcih unter diesen Werten.