Stellungnahme 19. Juni 2026

Das Ziel ist richtig: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen müssen wieder an die Einnahmeentwicklung gekoppelt werden. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu steigenden Beiträgen – und damit zu einer weiteren Belastung von Arbeitgebern und Versicherten.

  • Stellungnahme
  • Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Richtig ist daher die Zielrichtung der „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“, wie dies auch die FinanzKommission Gesundheit empfohlen hatte.
  • Explizit nicht vorgeschlagen hatte die FinanzKommission die vorgesehene außerordentliche Anhebung von Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) und Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) führen inklusive jährlicher Regeldynamisierung zu einem Anstieg der Abgabenlast um rund 9,9 Milliarden Euro. Dies verschlechtert die Wett-bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter. Die Maßnahmen sind faktisch Sondersteuern für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber.
  • Darüber hinaus wird durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze die Wahlfreiheit bei der Wahl der Krankenversicherung extrem erschwert. Die Schädigung des Systemwettbewerbs führt in der Konsequenz zu einer Angestellten-Bürgerversicherung.
  • Die für den Arzneimittelbereich vorgesehenen Maßnahmen sind nicht hinreichend: Sie werden den starken Arzneimittelausgabensteigerungen in GKV und PKV nicht gerecht und bleiben hinter den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zurück. Insbesondere die Streichung der „Leitplanken“ wird zu Mehrausgaben führen.

I. Vorbemerkung

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft und weist inzwischen eine strukturelle Schieflage auf. Die Ausgaben wachsen kontinuierlich stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen, woraus ein dauerhaft steigendes Defizit resultiert. Ohne wirksame Gegensteuerung ist absehbar, dass sich diese Entwicklung weiter zuspitzt und zunehmend zu steigenden Beitragssätzen sowie zusätzlichen Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber führen wird. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber mit einem Beitragssatzstabilisierungsgesetz kurzfristig auf die angespannte Finanzlage reagiert. Eine langfristige Stabilisierung, mit der insbesondere die Belastung durch das alterungsbedingte starke Ansteigen der Ausgaben angegangen wird, steht aber noch aus. Die FinanzKommission Gesundheit rechnet mit einer starken Dynamik ab 2030. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, mehr kapitaldeckte Absicherung zu etablieren, um der Alterung Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf enthält hierzu noch keine Grundlage. Er schränkt die Möglichkeit einer Absicherung des Krankheitsrisikos in der demografiefesten PKV sogar ein. Das Gegenteil wäre richtig.

Gerade in einer solchen Situation ist hervorzuheben, dass das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens leistet. Veränderungen an der GKV müssen daher immer auch im Kontext des dualen Systems gewürdigt werden. Jedes System muss die Probleme in seinem System lösen. Eine Schwächung der Privaten Krankenversicherung, die jährlich einen überproportionalen und nachhaltig finanzierten Mehrumsatz von über 15 Milliarden Euro in einem gemeinsamen Versorgungssystem leistet, geht dagegen zu Lasten der Gesundheitsversorgung von allen Versicherten.

Die aktuelle Entwicklung in der GKV zeigt die Notwendigkeit einer konsequenten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Es ist genug Geld im System. Nicht ohne Grund hat die FinanzKommission Gesundheit die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik als ihre wichtigste Empfehlung definiert. Eine wirksame Begrenzung der Ausgabendynamik ist erforderlich, die insbesondere bei den zentralen Kostentreibern ansetzt.

Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze stellt dagegen einen Eingriff auf der Einnahmenseite dar, der keine nachhaltige Lösung für die strukturellen GKV-Finanzierungsprobleme bietet. Die Erhöhung ist kein Sparbeitrag, sondern hat die Wirkung einer Sondersteuer auf besonders qualifizierte Arbeitsplätze. Sie ist kein Signal für Wachstum, sondern für extrem hohe Lohnnebenkosten.

Der Gesetzentwurf gibt an, dass durch die außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenzen 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen generiert werden. Diese Schätzung ist zu gering: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt die zusätzliche Belastung durch die Beitragsbemessungsgrenzen-Erhöhung auf mindestens 4,5 Milliarden Euro. (Stockhausen, Maximilian / Pimpertz, Jochen (2026): Höhere Beitragsbemessungsgrenze: Beschäftigte und Unternehmen zahlen bis zu 4,5 Milliarden Euro mehr)

Es muss zudem hinzugerechnet werden, dass neben der außerordentlichen Anhebung der Rechengrößen auch noch die jährliche Regeldynamisierung stattfindet. Liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 bei 69.750 Euro, wird sie im Jahr 2027 unter Berücksichtigung einer Lohnentwicklung von 4,5 Prozent (Prognose IGES-Institut) und der geplanten Sondererhöhung bei 76.489 Euro liegen.

Auch wenn der Beitragssatz optisch stabil bleibt, ist die Beitragsbelastung des Einzelnen doch erheblich: Zahlt ein Angestellter unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 14.857 Euro pro Jahr an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, werden es mit der neuen Beitragsbemessungsgrenze 16.292 Euro jährlich sein. Das heißt: Infolge der außerordentlichen Beitragsbemessungsgrenzen-Erhöhung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung um bis zu 1.436 Euro pro Jahr steigen (+ 9,7 Prozent) – bei Angestellten hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Angestellte, die 76.489 Euro pro Jahr verdienen, zahlen künftig 1.358 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung. Laut IGES-Institut werden von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 6,9 Millionen Menschen betroffen sein.

Nicht außer Acht gelassen werden dürfen auch die Belastungen, die aus dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) resultieren. Zusammengenommen addieren sich die laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und PNOG geplanten Änderungen an den Beitragsbemessungsgrenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Zusatzbelastungen in Höhe von rund 9,9 Milliarden Euro (eingeschlossen die Regeldynamisierung der Rechengrößen zum Jahreswechsel 2026/2027).

Da Deutschland bereits heute im internationalen Vergleich eine hohe Belastung des Faktors Arbeit durch Steuern und Sozialabgaben aufweist, führen die vorgesehenen Maßnahmen zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft. Sie sind kein Signal für mehr Wirtschaftswachstum. Schon jetzt hat Deutschland im OECD-Vergleich nicht nur ein sehr teures Gesundheitswesen, sondern auch nach Belgien die höchste Belastung mit Sozialabgaben und Steuern an den Gesamtarbeitskosten. (OECD (2025): Besteuerung der Arbeit 2025 (engl. Taxing Wages 2025), OECD Publishing, Paris, Abbildung 1.1 „Income tax plus employee and employer social security contributions, 2024“, S. 25. DOI)

Die Verschiebung der Rückzahlungen von Bundesdarlehen ist als verdeckte Subvention ebenfalls ein Eingriff in den Wettbewerb von GKV und PKV. Da im Kontext der laufenden Debatte immer wieder die Forderung nach mehr Steuerzuschüssen mit dem Hinweis auf die Versorgung der Bürgergeldempfänger erhoben wird, wird darauf hingewiesen, dass die Versichertengemeinschaft der PKV ebenfalls die Versorgung von Bürgergeldempfängern aus Beiträgen mitfinanziert.

II. Zu ausgewählten Regelungen des Gesetzentwurfs

Details siehe Stellungnahme