Finanzausgleich in der Pflege wäre Dammbruch neuer Qualität
Pressemitteilung21. September 2026
Zu den Forderungen der SPD nach einem Finanzausgleich in der Pflegeversicherung und der Übertragung der Alterungsrückstellungen von der Privaten in die Soziale Pflegeversicherung erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm:
Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbandes
„Das in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung geltende Prinzip der Kapitaldeckung ist das einzige System, das dauerhaft zur Entlastung in der Sozialversicherung beitragen kann. Ein Finanzausgleich in der Pflegeversicherung oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen in die Soziale Pflegeversicherung beschädigen das Vertrauen in die rechtliche Verlässlichkeit der Kapitaldeckung erheblich. Damit würde zugleich die Bereitschaft zur dringend notwendigen privaten und betrieblichen Vorsorge geschwächt.
Leidtragende einer solchen Politik wären in erster Linie die jungen Generationen, also genau jene Gruppe, die Bundeskanzler Friedrich Merz nach eigener Aussage vor finanzieller Überforderung schützen will. So unterstrich er nach den Landtagswahlen seinen Reformwillen und betonte, das Aufstiegs- und Wohlstandsversprechen müsse auch „wieder für die junge Generation“ gelten.
Verfassungswidrige Enteignung von Privatversicherten
Die diskutierten Vorschläge wären ein Dammbruch neuer Qualität: Erstmals würde ein Finanztransfer zwischen privater Versicherung und Sozialversicherung etabliert. Angespartes Vorsorgekapital würde seinem ursprünglichen Zweck entzogen und für die Finanzierung des umlagefinanzierten Systems eingesetzt. Das ist ein Anschlag auf private Vorsorge.
Finanzausgleich und Portabilität sind Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen und damit verfassungswidrig. Beides wäre eine Enteignung der Privatversicherten bzw. die Belastung mit einer nicht gerechtfertigten Sonderabgabe. Sollte es dazu kommen, werden wir unsere Versicherten mit allen rechtlichen Mitteln schützen.
Paradox: Maßnahmen hätten keinen spürbaren Effekt
Paradoxerweise sind die Vorschläge noch nicht einmal geeignet, die Finanzprobleme der SPV spürbar oder dauerhaft zu lindern. Schon rein rechnerisch können die 10 Prozent der Privatversicherten nicht die strukturellen Finanzprobleme von 90 Prozent der gesetzlich Versicherten lösen. Selbst bei dem in Aussicht gestellten Ausgleichsvolumen von bis zu 2 Mrd. Euro kommt bei den SPV-Versicherten eine maximale Entlastung von rund 1,40 Euro im Monat an. Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses wären es sogar nur 70 Cent. Auf diese Weise verschiebt die Politik mit ideologiegetriebener Symbolpolitik nachhaltige Strukturreformen immer weiter in die Zukunft.“
Pflege
Finanzausgleich in der Pflege? Verfassungswidrig und ohne praktischen Nutzen
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