Die Ministerpräsidentinnen aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland fordern Nachbesserungen an der Pflegereform – inklusive Kostendeckel und Finanzausgleich. Dabei könnten sie selbst Pflegekosten deutlich senken - sie müssten nur ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Die SPD-Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Anke Rehlinger (Saarland) fordern erneut einen Pflegedeckel und einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Dabei kommen ihre Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen nur bedingt nach.
Eigenanteil im Pflegeheim könnte sofort um spürbar sinken
Seit 2012 ist im SGB XI geregelt, dass die Bundesländer die Investitionskosten der Pflegeheime tragen. Was sie nicht fördern, müssen die Bewohner aus eigener Tasche zahlen. Die Summe ist nicht unerheblich. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands könnte der Eigenanteil der Pflegeheimbewohner sofort spürbar sinken, wenn alle Bundesländer ihrer Verpflichtung im vollem Umfang nachkämen.
Die Länder unterscheiden sich bei ihren Zahlen jedoch eklatant. Der Bundesdurchschnitt lag nach den jüngsten verfügbaren Daten des IGES-Instituts im Jahr 2024 bei 181,50 Euro je Pflegebedürftigem; NRW förderte mit 562,90 Euro. Mecklenburg-Vorpommern kam allerdings nur auf 24 Euro, das Saarland auf gerade einmal 9,60 Euro.
Pflegedeckel löst strukturelle Probleme nicht
„Wenn den Ministerpräsidentinnen Schwesig und Rehlinger wirklich daran liegt, Pflegebedürftige zu entlasten, sollten sie zuerst ihre gesetzliche Pflicht erfüllen und die Investitionskosten fördern“, kritisiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Ein teurer Pflegedeckel ist hingegen nicht zielführend, denn er belastet die Beitragszahler zugunsten auch wohlhabender Pflegebedürftiger. Wer wirklich einen Schritt nach vorn gehen will, muss private generationengerechte Vorsorge fördern, statt nur umzuverteilen."
Auch ein von Schwesig und Rehlinger ebenfalls geforderter Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung löst die strukturellen Probleme der Pflege nicht. Ein Rechtsgutachten von Prof. Hanno Kube (Universität Heidelberg) kommt außerdem zu dem Ergebnis: Er wäre verfassungswidrig.