Meldung 10. Januar 2024

In Sachsen gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Beihilferegeln. So haben Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder jetzt einen Anspruch auf 90 Prozent Beihilfe. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung. Zudem gibt es in Sachsen nun die pauschale Beihilfe.

Beamte in Sachsen können seit Anfang 2024 eine sogenannte pauschale Beihilfe beziehen. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten damit pauschal einen 50-Prozent-Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Wer diese Option in Erwägung zieht, sollte sich vorab gut informieren. Denn je nach Karriere- und Familienplanung bleibt die klassische Absicherung aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung häufig die attraktivere Variante. 

Denn für einen Durchschnittsverdiener mit rund 43.000 Euro Jahresbrutto werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung pro Monat rund 584 Euro fällig; das sind je 292 Euro, die der Dienstherr an pauschaler Beihilfe und der Beamte aus der eigenen Tasche zahlt. Bei Einkünften ab 62.1000 Euro Jahresbrutto - also an der Beitragsbemessungsgrenze - sind es 844 Euro pro Monat: je 422 Euro für den Dienstherrn und 422 für den Beamten. In der PKV zahlen Beamte für ihre Restkostenabsicherung hingegen durchschnittlich 211 Euro pro Monat.

Warum die Neuregelung für Sachsen richtig teuer wird

Die individuelle Beihilfe löst beim Dienstherrn nur im konkreten Krankheitsfall eines Beamten Kosten aus; die pauschale Beihilfe dagegen ist eine dauerhafte, monatliche Belastung für den Haushalt des Freistaates. Hier droht mit Blick auf die Zukunft eine wahre Kostenexplosion zu Lasten der sächsischen Steuerzahler.

Kostenentwicklung in Baden-Württemberg ist abschreckendes Beispiel

Wie stark die Kosten steigen werden, zeigt zum Beispiel ein Blick auf die offiziellen Daten der Landesregierung in Baden-Württemberg, die ebenfalls kürzlich die pauschale Beihilfe eingeführt hat. Die Mehrkosten für das Land addieren sich bis 2060 auf über 2,6 Milliarden Euro. Geld, dass dann für andere landespolitische Aufgaben von Schule bis Polizei nicht mehr zur Verfügung steht.

Hinzu kommen noch die Kosten für die Kommunen, die laut Gesetz in Baden-Württemberg nochmals etwa 15 Prozent der Landessumme betragen, also mehr als 400 Millionen Euro.

In Sachsen gibt es zwar nicht so viele Beamte wie in Baden-Württemberg, doch der Effekt beträchtlicher Folgekosten wird auch die sächsischen Steuerzahler zusätzlich belasten. Die Koalitionsfraktionen im Landtag, von denen die Initiative für eine pauschale Beihilfe ursprünglich ausging, nennen zu den erwarteten Mehrkosten jedoch keine Zahlen.