Ein Vergleich der langfristigen Beitragsentwicklung in Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung zeigt in den zurückliegenden 10 Jahren einen sehr ähnlichen Verlauf.
30.12.2020 – Mehrere PKV-Unternehmen haben ihre Versicherten bereits über erforderliche Beitragsanpassungen ab 1. Januar 2021 informiert, die zum Teil starke Erhöhungen mit sich bringen. Sie beruhen auf einem deutlichen Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben sowie stetig sinkenden Kapitalerträgen infolge der europäischen Niedrigzinspolitik.
Gleichwohl sind die Beiträge in der gesamten PKV mittelfristig nicht stärker gestiegen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - inklusive der jetzigen Erhöhung für 2021. Auch im Falle einer aktuell besonders starken Erhöhung sollten die Versicherten daher stets ihre langfristige Beitragsentwicklung im Blick haben. Tatsache ist: Die Beiträge in der PKV sind in den letzten 10 Jahren (2011-2021) im Schnitt um 3,0 Prozent pro Jahr gestiegen – und damit weniger stark als in der GKV mit 3,3 Prozent pro Jahr. Dafür haben die Privatversicherten Anspruch auch auf die in den letzten 10 Jahren neuentwickelten Arzneimittel sowie medizinischen Diagnose- und Therapiemethoden, denn die PKV versichert immer den neuesten Stand der Medizin.
Ein großer Teil der höheren Beiträge fließt in das PKV-typische Vorsorgekapital für die medizinische Versorgung im Alter. Denn die gesunkenen Zinserträge müssen nun durch entsprechend höhere Eigenbeiträge ausgeglichen werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird die lebenslange Garantie der PKV für ihren großen und unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang finanziell abgesichert. Diese Werte bleiben den Versicherten also erhalten und kommen ihnen im Alter wieder zu Gute. Denn dank dieser Kapitalvorsorge entwickeln sich die Beiträge ab dem 60. Lebensjahr deutlich moderater.
Nach den gesetzlichen Vorgaben darf die PKV die Beiträge erst mit Verzögerung an den tatsächlichen Kostenanstieg anpassen – und das auch erst dann, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden. Die sinkenden Zinserträge können infolge dieser starren Kalkulationsvorschriften nicht jedes Jahr aktuell in den Beiträgen berücksichtigt werden. Die Versicherung muss warten, bis der Anstieg der Leistungsausgaben den vorgeschriebenen Schwellenwert überschreitet – und dann zusätzlich auch den Ausgleich für die gesunkenen Zinserträge einkalkulieren. Daher sind die Unternehmen jetzt in vielen Tarifen gezwungen, die schon seit Jahren andauernden Zinsrückgänge zeitverzögert „auf einen Schlag“ einzupreisen.
Diese Vorschriften führen also oft dazu, dass es jahrelang keine Beitragsanpassung gibt, während sich die realen Kosten und Zinsentwicklungen aufstauen – um dann plötzlich wie eine „kalte Dusche“ auf die Versicherten niederzugehen, wenn die Schwellenwerte überschritten sind. Ein solches „Wechselbad“ zwischen mehreren Jahren ohne jeden Anstieg und dann einer größeren Erhöhung will die PKV-Branche den Versicherten gerne ersparen. Dafür gibt es konkrete Vorschläge, mit denen eine stetigere Beitragsentwicklung erreicht werden kann. Diese Reformideen werden auch von Verbraucherschützern unterstützt. Doch leider blockiert die SPD die dazu nötige Gesetzesänderung.
Zum Vergleich: In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge jedes Jahr, weil sie sich automatisch an den Einkommenszuwachs der Versicherten anpassen – und weil die Grenzwerte zur Beitragsbemessung jedes Jahr angehoben werden. Zudem werden ab 1.1.2021 die GKV-Zusatzbeiträge deutlich erhöht. So steigt der Zusatzbeitrag in Deutschlands größter gesetzlicher Krankenkasse (TK) von 0,7 auf 1,2 Prozentpunkte, der Gesamtbeitragssatz somit auf 15,8 Prozent.
Damit erhöht sich für einen Durchschnittsverdiener der GKV-Beitrag in diesem Beispiel von bisher 517 Euro auf nun rund 547 Euro – plus 114 Euro für die Pflegeversicherung (105 Euro für Eltern). Und für GKV-Versicherte mit Einkünften an der Bemessungsgrenze steigt der Beitrag von bisher 712 Euro auf nun rund 764 Euro – plus 159 Euro für die Pflegeversicherung (147 Euro für Eltern). Mit Beiträgen in dieser Größenordnung müsste also ein privatversicherter Arbeitnehmer bei einem Wechsel in die GKV rechnen – bei zugleich geringerem Leistungsumfang als in der PKV.
Der Anstieg der GKV-Beiträge für freiwillig Versicherte geht auch auf die stetige Erhöhung der Bemessungsgrenze zurück. Sie steigt zum 1.1.2021 um 1.800 Euro im Jahr. In den letzten 10 Jahren wurde die Bemessungsgrenze um insgesamt 14.000 Euro erhöht, also um mehr als 30 Prozent.