Stellungnahme

Für die PKV braucht es funktionierende digitale Prozesse in Arztpraxis und Apotheke, wenn die ePA nicht leer und das E-Rezept papiergebunden bleiben soll. Prävention und Gesundheitsmanagement sollten gestärkt und vorliegende Abrechnungsdaten zu diesem Zweck genutzt werden dürfen.

  • Das Ziel des Gesetzentwurfs ist begrüßenswert. Bei zentralen Regelungen besteht jedoch Anpassungsbedarf, um die gleichberechtigte Teilhabe Privatversicherter sicherzustellen.
  • Es fehlen verbindliche Umsetzungsverpflichtungen für Primärsystemhersteller, die Prozesse für Privatversicherte bei elektronischer Patientenakte (ePA), E-Rezept und dem Abruf der Krankenversichertennummer (KVNR-Abruf) national sicherzustellen. Aktuell sind wesentliche Funktionen wie etwa das Ausstellen von E-Rezepten in vielen Systemen noch nicht umgesetzt. Folge: Die ePA bleibt leer und E-Rezepte werden weiterhin auf Papier ausgedruckt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, damit die digitale Gesundheitsversorgung bei den Versicherten ankommt.  
  • Obwohl mehr Präventions- und Vorsorgeleistungen zum Erhalt der Gesundheit eingefordert werden, dürfen PKV-Unternehmen vorliegende Rechnungs- und Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nicht zweckgebunden auswerten und für die Unterbreitung gezielter Serviceangebote verwenden. Während die Befugnisse in der GKV weiter ausgebaut werden, fehlt es für die PKV an einer vergleichbaren Rechtsgrundlage.
  • Die Regulierung von Online-Terminbuchungsplattformen greift in bewährte Strukturen ein, bei der sowohl Patienten als auch Leistungserbringer von einer Angebotsvielfalt profitieren. Die Regelung sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Um bürokratische Lasten gering zu halten, sollten die Vorgaben, die den Beteiligten durch die Umsetzung des EHDS entstehen, mit geringen administrativen, technischen und finanziellen Aufwänden verbunden sein. Bestehende Strukturen sollten nachgenutzt werden.