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Die elektronische Patientenakte wurde als sicherer, lebenslanger Speicher für persönliche Gesundheitsdaten entwickelt. Das Ziel: Leistungserbringern wie auch Versicherten einen umfassen Überblick über die Behandlungsgeschichte ermöglichen und die Versorgung auf diese Weise unterstützen.

Befüllt werden kann die elektronische Patientenakte sowohl durch die Versicherten selbst als auch durch berechtigte Leistungserbringer. Per ePA-App können Versicherte einstellen, welche Einrichtungen Dokumente speichern und einsehen dürfen – bei Bedarf auch für einzelne Dokumente. Verschlüsselt auf sicheren Servern gespeichert sind Gesundheitsdaten in der ePA bestens geschützt. Auf dieser Seite informieren wir Sie als Leistungserbringer über die Details. 

Vorteile der ePA für Leistungserbringer im Überblick

  • Unterstützung der Anamnese: Erhalten Sie mit Dokumenten in der ePA schnell Einblick in die Behandlungsgeschichte ohne Berichte anfordern zu müssen oder mitgebrachte Ordner zu wälzen.
  • Verbesserte Versorgung: Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit, Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen, effizienterer Datenaustausch zwischen Leistungserbringern – die ePA bietet viel Potenzial, Versorgung besser und zeitsparender zu gestalten. Wenn Sie neue Dokumente in die ePA einstellen, stehen diese ohne Verzögerung für weitere Untersuchungen zur Verfügung.
  • Praktisch für Patientinnen und Patienten: Die Nutzung der ePA-App fördert die Beschäftigung mit der eigenen Gesundheit. Über die Vertreterfunktion können Dokumente zudem sicher mit Angehörigen geteilt werden.
  • Einheitliches System: Die elektronische Patientenakte basiert auf einheitlichen, offiziellen Standards. So soll gewährleistet werden, dass perspektivisch sämtliche an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer Zugriff auf relevante Daten erhalten können.

Die ePA für Privatversicherte

Ursprünglich gestartet für gesetzlich Versicherte, wird die elektronische Patientenakte nun auch Privatversicherten zur Verfügung gestellt. Eine erste private Krankenversicherung bietet die ePA bereits an, weitere planen eine zeitnahe Einführung. Gestaltet wird die Akte dabei nach denselben Spezifikationen wie bei gesetzlich Versicherten. Kleiner Unterschied:  Die Berechtigung von Leistungserbringern erfolgt jetzt bereits ausschließlich über die ePA-App, da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben. Die für den Leistungserbringer-Zugriff auf die ePA außerdem notwendige Krankenversichertennummer können Versicherte sicher via Online Check-in an Einrichtungen übermitteln. Wenn Ihr System grundsätzlich ePA-fähig ist, brauchen Sie also lediglich zu prüfen, ob dieses auch bereits den Online Check-in für Privatversicherte unterstützt.

Die Zukunft der elektronischen Patientenakte

Die Entwicklung der ePA ist noch lange nicht abgeschlossen: Ein wichtiger Aspekt wird zukünftig sein, die Befüllung von elektronischen Patientenakten besser systemseitig zu unterstützen, um die Aufwände für Leistungserbringer deutlich zu verringern. In einigen Fällen werden sich Daten auch automatisiert aus anderen Systemen in die Akte einspielen lassen, wie beispielsweise Verordnungsdaten und Dispensierinformationen aus dem E-Rezept-Fachdienst.

Gleichzeitig wird an Lösungen gearbeitet, um auch weniger digitalaffine Versicherte von der ePA profitieren zu lassen, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Behandelnde auch ohne ePA-App aufwandsarm per eGK oder GesundheitsID für den Zugriff zu berechtigen. Dabei werden Versicherte auch zukünftig die Nutzung ihrer ePA steuern können, indem sie die Möglichkeit bekommen, der Anlage einer ePA, einzelnen Zugriffen oder dem Einstellen von Daten zu widersprechen.

Häufig gestellte Fragen

Privatversicherte können sich eine ePA über ihre private Krankenversicherung anlegen lassen. Diese bietet auch alle weiteren Komponenten an, die für die Nutzung benötigt werden:

  • Eine Krankenversichertennummer: Die KVNR dient als einzigartiger Identifikator bei der ePA sowie anderen TI-Anwendungen.
  • Eine GesundheitsID (digitale Identität): Die GesundheitsID wird zur Authentisierung bei TI-Anwendungen wie der ePA-App genutzt. Einmal angelegt, können sich Versicherte damit einloggen. Hohe Sicherheitsanforderungen schützen vor unbefugten Zugriffen.
  • Die ePA-App: Mit der ePA-App ihrer Krankenversicherung können Privatversicherte Berechtigungen von Praxen und Krankenhäusern verwalten.
  • Funktion zum Online Check-in: Um einer Praxis Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen, müssen Privatversicherte einmalig die Krankenversichertennummer sicher an diese übermitteln. Die dafür entwickelte Funktion Online Check-in finden Versicherte in einer App ihrer Versicherung.

Ja. Der Online Check-in dient lediglich der Übermittlung der Krankenversichertennummer und weiterer Stammdaten. Um einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen, müssen Versicherte Ihre Einrichtung zusätzlich über die ePA-App berechtigen.

In der elektronischen Patientenakte können medizinische Unterlagen wie Befunde, Diagnosen, Berichte aber auch Medikationsplan, Notfalldatensatz, eArztbrief, Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft gespeichert werden. Einige lassen sich unterstützt durch Ihr System bereits als strukturierte Daten einstellen - andere lediglich als Dokumente.

Während gesetzliche Krankenversicherungen zum Angebot einer ePA verpflichtet sind, bieten private Krankenversicherungen diese auf freiwilliger Basis an.

  • Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben, erteilen sie Berechtigungen ausschließlich per ePA-App. Der Login erfolgt immer mit der GesundheitsID (digitalen Identität).
  • Private Krankenversicherungen können keine Daten in die ePA einstellen.

Wenn der Eintrag für Ihre Einrichtung im Verzeichnisdienst der gematik nicht mehr aktuell ist oder stark vom üblichen Praxisnamen abweicht, kann es die Auffindbarkeit in der ePA-App beeinträchtigen. In diesem Fall können Sie sich an Ihren Kartenherausgeber (zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung oder DKTIG) wenden, um den Eintrag anpassen zu lassen.

Ja, auch privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung können mit elektronischen Patientenakten arbeiten. Dazu müssen sie an die TI angeschlossen sein. Wie Sie die dafür benötigte Institutionskarte SMC-B erhalten und was es bei der Antragstellung zu beachten gibt, erfahren Sie auf einer Informationsseite der gematik