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Mit dem Online Check-in können Privatversicherte persönliche Daten wie ihre Krankenversichertennummer via Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) digital an Praxen senden – sicher und ohne elektronischeGesundheitskarte. Auf dieser Seite informieren wir Sie als Leistungserbringer über Details.

Der Online Check-in ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Ärzte und Ärztinnen privatversicherten Patientinnen und Patienten Services wie das E-Rezept oder das Einstellen von Dokumenten in die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten können. Denn das geht nur, wenn die Krankenversichertennummer vorliegt.

Die digitale Datenübermittlung auf Initiative der Privatversicherten schafft Sicherheit für Praxen. Anders als bei einer manuellen Eingabe der Krankenversicherungsnummer sind Tippfehler ausgeschlossen.

Mit dem Datensatz werden Krankenversichertennummer, Name, Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum sowie die Kostenträgerkennung übermittelt. Dabei nutzt der Online Check-in dasselbe Schema wie die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Ersatzbescheinigung für gesetzlich Versicherte. Dieses sorgt für Einheitlichkeit und vereinfacht die Bereitstellung des Verfahrens in den Arztpraxen. Von der Übermittlung der Daten durch die Privatversicherten bis zum Eintreffen im Praxissystem vergehen maximal wenige Minuten. Der Online Check-in braucht in der Regel nur einmal pro Versicherten und Praxis durchgeführt zu werden und muss nicht quartalsweise wiederholt werden. 

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In drei Schritten startklar für den Online Check-in

  • Ist Ihre Praxis bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden und kann KIM-Nachrichten erhalten? Dann erfüllen Sie bereits eine wichtige Voraussetzung.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Praxissystem bereits Daten aus dem Online Check-in übernehmen kann. Ob dieses der Fall ist, erfahren Sie von Ihrem Systemanbieter.
  • Erstellen Sie mit dem QR-Code-Generator einen persönlichen Praxiscode, der Ihre KIM-Adresse enthält. Stellen Sie diesen am Empfang sowie ggf. zusätzlich auf Ihrer Website mit einem kurzen Hinweis für Privatversicherte bereit.  

So läuft der Online Check-in für Privatversicherte ab

  1. App-Download: Patientinnen und Patienten laden sich die für den Online Check-in vorgesehene App ihrer privaten Krankenversicherung herunter und richten sie ein.
  2. Scan des QR-Codes: Beim Praxis-Besuch scannen Patientinnen und Patienten Ihren QR-Code mit Hilfe der App-Funktionalität. Der Code-Scan kann auch in Vorbereitung auf den Besuch erfolgen, wenn Sie den Code auf Ihrer Praxis-Website bereitstellen.
  3. Zustimmung zur Datenübermittlung: Patientinnen und Patienten prüfen in der App, ob es sich um die richtige Praxis handelt und stimmen einer Datenübermittlung zu.
  4. Versand einer KIM-Nachricht: Das Versicherungsunternehmen sendet eine standardisierte KIM-Nachricht mit den Daten an Ihre Praxis.
  5. Übernahme der Daten in Ihr System: Sind Daten angekommen, kann das Praxispersonal diese kurz prüfen. So wird eine richtige Zuordnung der Daten sichergestellt. Fertig!

Häufig gestellte Fragen

Versicherungsunternehmen sind aktuell dabei, die Voraussetzungen für die Nutzung von TI-Anwendungen zu schaffen. Dazu gehört die Bereitstellung einer App-Funktion für den Online Check-in. Aktuell bietet eine erste private Krankenversicherung den Service bereits an. Weitere Versicherungsunternehmen werden noch in diesem Jahr an den Start gehen.

Da die Krankenversichertennummer (KVNR) lebenslang vergeben wird und sich nur in äußerst seltenen Fällen ändert sowie für die Behandlung Privatversicherter kein Versicherungsnachweis benötigt wird, braucht der Online Check-in in der Regel nur einmal pro Praxis erfolgen. Spätere Änderungen der Adresse oder Versicherung können wie bisher auch manuell im Praxissystem vorgenommen werden.

Der Prozess kann über die Übermittlung von Stammdaten die Aufnahme von Neupatientinnen und -patienten erleichtern, er ersetzt aber nicht die persönliche Anmeldung in der Praxis.

Der Online Check-in kann – je nachdem wo Sie den QR-Code bereitstellen – vor oder beim Besuch der Praxis stattfinden.

Beide Varianten bieten unterschiedliche Vorteile: So können Patientinnen und Patienten den Online Check-in ganz in Ruhe durchführen, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Praxiswebsite oder im Terminvereinbarungssystem zur Verfügung stellen. Bei einem Online Check-in in der Praxis hingegen können Sie Unklarheiten z. B. aufgrund von Abweichungen bei der Adresse direkt mit Patientinnen und Patienten klären.

Spätestens 10 Minuten nach Anstoßen durch die Patientin oder den Patienten sollte die Nachricht bei Ihnen sein. Wenn Ihr Praxissystem eine entsprechende Funktion anbietet, können Sie neue KIM-Nachrichten auch manuell abrufen und den Erhalt so beschleunigen.
 

 

Das manuelle Eintragen einer KVNR ist mit Risiken verbunden. So könnte versehentlich die falsche Nummer vorgelegt werden oder ein Fehler bei der Eingabe passieren. Dieses könnte im Kontext der TI-Anwendungen z. B. dazu führen, dass das E-Rezept bei einem falschen Patienten landet. Aus diesem Grund und weil bei einer manuellen Eingabe das Haftungsrisiko bei der Praxis läge, wird dieses Vorgehen nicht empfohlen.

 

Grundsätzlich ist ein Online Check-in für Privatversicherte auch in Krankenhäusern sinnvoll und möglich. Auch hier sind eine TI-Anbindung, Unterstützung durch die Krankenhaussysteme sowie das Bereitstellen von QR-Codes Voraussetzung. Empfehlungen zur Berücksichtigung prozessualer Besonderheiten in Krankenhäusern werden aktuell erarbeitet.

Ein Online Check-in in Apotheken ist bisher noch nicht vorgesehen, da E-Rezepte auch ohne Online Check-in eingelöst werden können.

Die Versicherungsunternehmen übermitteln je nach Datenbestand die Adresse der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers. Sollten die eingehenden Adressdaten nicht mit den Adressdaten in Ihrem Bestand übereinstimmen, sprechen Sie am besten kurz mit der Patientin oder dem Patienten, welche Adresse aktuell ist und bei Ihnen hinterlegt werden soll.

Anders als das eEB-Verfahren bei gesetzlich Versicherten dient der Online Check-in für Privatversicherte nicht dem Versicherungsnachweis, sondern der sicheren Übermittlung der Krankenversichertennummer. Zudem wird der Prozess immer durch die Privatversicherten selbst initiiert. Der Übermittlungsweg von Krankenkasse/Versicherungsunternehmen zur Praxis ist jedoch gleich – ebenso wie die Struktur des übermittelten Datensatzes. Im Praxisalltag ergeben sich für Sie daher kaum Unterschiede.

Die am Online Check-in beteiligten Systeme sind auf eine hohe technische Verfügbarkeit ausgelegt. Sollte es dennoch zu einem Ausfall kommen, steht einer Behandlung auch ohne Online Check-in nichts im Wege, da bei Privatversicherten kein Versicherungsnachweis erforderlich ist und Rezepte auch auf dem klassischen Weg erstellt werden dürfen. Der Online Check-in ist nicht zeitkritisch und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Patientinnen und Patienten bekommen in ihrer App eine Rückmeldung, ob das Versicherungsunternehmen die Nachricht zum Online Check-in herausgeschickt hat. Sollten Nachrichten dennoch vermehrt und ggf. auch von unterschiedlichen Versicherungen nicht bei Ihnen ankommen, sprechen Sie den Dienstleister Ihrer Systeme an.

Versicherte bekommen bei der Bestätigung des Online Check-in Name und Adresse der gewählten Praxis oder des Krankenhauses in der App angezeigt. Diese Daten werden auf Basis der von Ihnen im QR-Code bereitgestellten KIM-Adresse über den Verzeichnisdienst der gematik ermittelt. Um sicherzugehen, dass die Daten nachvollziehbar und aktuell sind, suchen Sie Ihre Einrichtung mittels Ihrer KIM-Adresse am besten einmal selbst im KIM-Adressbuch. Wenn Sie feststellen, dass es Anpassungsbedarf gibt, können Sie Ihren Eintrag im Verzeichnisdienst über Ihren Kartenherausgeber (z. B. die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung oder DKTIG) anpassen lassen.

Zur Durchführung des Online Check-ins wird die Information verarbeitet, welche Versichertendaten an welche Praxen versandt werden. Die Datenverarbeitung darf jedoch ausschließlich zum Zweck des Online Check-ins erfolgen - die Auswertung zu weiteren Zwecken ist nicht gestattet.

Für Versicherte bieten wir eine Informationsseite zum Online Check-in an, die Sie bei allgemeinen Fragen gerne weiterempfehlen können.

Bei Fragen speziell zum Angebot der Versicherung, zur Handhabung der App oder zur Registrierung können Patientinnen und Patienten auf ihre Versicherungsunternehmen zugehen.