Dabei gilt für Selbstständige, dass sie sowohl in der GKV als auch in der PKV ihren kompletten Versicherungsbeitrag alleine tragen müssen. Zuschüsse erhalten sie – anders als Angestellte oder Rentnerinnen und Rentner – nicht. Der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, es zählen alle Einnahmen, die Versicherte monatlich erzielen, beispielsweise auch Mieteinnahmen. In der gesetzlichen Kasse müssen Selbstständige monatlich mindestens 153,53 Euro (2021) für die Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommen noch der jeweilige Zusatzbeitrag und ein Beitrag für das Krankengeld. Den privaten Versicherungsschutz können Selbstständige dagegen entsprechend ihren Anforderungen und Wünschen vereinbaren und so auch Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nehmen.
Beziehen Selbstständige auch aus einer abhängigen Beschäftigung Einkommen, kommt es darauf an, welche Tätigkeit überwiegt. Hauptberuflich Selbstständige sind immer versicherungsfrei und können sich privat versichern. Bei hauptberuflich abhängig Beschäftigten ist das Einkommen der entscheidende Faktor, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig in der GKV sind.