Infografik

Zum 1. Juli 2025 müssen die Beiträge im Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten erhöht werden. Grund sind die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben der vergangenen Jahre. Diese Entwicklung betrifft die Privaten Krankenversicherungen ebenso wie die Gesetzlichen Krankenkassen.

Die Beitragserhöhung betrifft alle im Standardtarif Versicherten – Männer, Frauen und Kinder, sowohl für den Tarif mit Beihilfeanspruch (STB) als auch ohne Beihilfeanspruch (STN). Der durchschnittliche Monatsbeitrag steigt auf rund 500 Euro (2024: 400 Euro).

Die letzten Beitragsanpassungen im STN erfolgten für Erwachsene im Jahr 2024, für Kinder und Jugendliche zuletzt 2022. Im STB wurden die Beiträge für Frauen 2024, für Männer 2021 und für Kinder und Jugendliche zuletzt 2018 angepasst. In den Bereichen, in denen dies die erste Anpassung nach drei bis sechs Jahren Beitragsstabilität ist, haben sich die gestiegenen Leistungsausgaben dementsprechend länger „aufgestaut“, sodass die Erhöhung nun besonders stark ausfällt. 

Zum Jahresende 2024 waren insgesamt rund 53.900 Personen im Standardtarif versichert – davon 47.400 im STN und 6.500 im STB. Das entspricht etwa 0,6 Prozent der Versicherten in der PKV-Krankheitskostenvollversicherung.

PKV ebenso betroffen wie GKV

Die Beitragserhöhung im Standardtarif zum 1. Juli 2025 ist vor allem auf stark gestiegene Leistungsausgaben im Jahr 2023 zurückzuführen – ein Trend, der sowohl die Private (PKV) als auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betrifft. Diese Entwicklung verdeutlicht die anhaltende Belastung des Gesundheitssystems, das zunehmend mit steigenden Kosten für medizinische Behandlungen konfrontiert ist.

Für die GKV bedeutet dies eine erhebliche Finanzierungslücke, die durch eine deutliche Anhebung der Zusatzbeitragssätze gedeckt werden muss. Zusätzlich erhält die GKV jährlich Milliardenbeträge an Steuerzuschüssen aus dem Bundeshaushalt – die PKV nicht.

Auch die PKV ist von den steigenden Kosten betroffen, was in vielen Tarifen bereits zu Beitragserhöhungen geführt hat. So mussten Anfang 2025 die Beiträge in rund zwei Dritteln aller PKV-Tarife erhöht werden.

Wie werden die Beiträge im Standardtarif berechnet?

Der Beitrag im Standardtarif berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Sie sind in einer Rechtsverordnung, der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), vorgeschrieben. Demnach darf der Beitrag nur dann neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt:

  • Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab.
  • Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen.

Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent abweicht, dürfen (und müssen) die Beiträge neu berechnet werden. Dabei muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen. Diese Situation ist jetzt im Standardtarif für alle Versichertengruppen eingetreten. Bei Versicherten, deren letzte Beitragserhöhung weiter zurückliegt, müssen sämtliche Leistungssteigerungen der Zwischenzeit berücksichtigt werden.

Warum steigen die Beiträge im Standardtarif?

Hohe Ausgabenzuwächse verzeichnete die PKV bei Arzneimitteln und ambulanten Leistungen, die fast die Hälfte der Gesamtausgaben ausmachen. Besonders stark gestiegen sind aber die Krankenhauskosten: Allein 2023 lagen sie über 13 Prozent höher als im Vorjahr.

Beispiele für die Ursachen dieser Dynamik:

  • Die Pflegekosten im Krankenhaus stiegen zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichen Pflegetag.
  • Die Zahl planbarer Krankenhausbehandlungen nahm deutlich zu: So wurden 2023 30 Prozent mehr Knieendoprothesen und 58 Prozent mehr Hüftendoprothesen eingesetzt als noch 2021.
  • Auch bei anderen Behandlungsarten gab es einen Anstieg der Fallzahlen. So stieg beispielsweise die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen um 170 Prozent, während gleichzeitig die Kosten pro Untersuchung um 29 Prozent zunahmen.

Weitere Informationen zu den stark gestiegenen Ausgaben im Krankenhausbereich gibt es auf auf dem Serviceportal für Privatpatienten: privat-patienten.de.

Die Kostensteigerungen betreffen auch den Standardtarif und den Basistarif. So sind etwa im Standardtarif überdurchschnittlich viele ältere Menschen versichert. Und weil Ältere statistisch häufiger im Krankenhaus behandelt werden, wirken sich steigende Kosten in diesem Versorgungsbereich im Standardtarif auch entsprechend stärker aus.

Wer berechnet die Beiträge?

Beim Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif. Deswegen prüft der PKV-Verband auf Grundlage der Daten der einzelnen Versicherungsunternehmen zum Versichertenbestand und zu den Versicherungsleistungen, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist. Ist dies der Fall, berechnet der Verband für jeden Jahrgang den notwendigen Beitrag für Neuversicherte. Auf Basis dieser Kalkulation berechnen die einzelnen Versicherungsunternehmen für jeden Versicherten den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und der unternehmensindividuellen Verwaltungskosten. Der PKV-Verband führt also die grundsätzliche Berechnung durch und liefert die Datenbasis, kennt aber nicht den individuellen Beitrag der Versicherten.

Geht das mit der Beitragserhöhung jetzt so weiter?

Schon der medizinisch-technische Fortschritt führt dazu, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen permanent steigen. Das ist in der PKV nicht anders als in der GKV. Auch zukünftige Gesundheitsreformen, die Wirkung auf den Standardtarif haben, können nicht ausgeschlossen werden.

In jedem Fall gilt die gesetzliche Garantie, dass der Beitrag im Standardtarif nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der GKV. Im Jahr 2025 sind das 804,82 Euro (2024: 755,56 Euro). Für Eheleute und Lebenspartner liegt die Grenze bei 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags, wenn ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt. Rentenempfänger erhalten zudem auf Antrag einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der Rente ab.

Ist der Standardtarif noch eine gute Lösung?

Trotz der aktuellen Beitragserhöhung ist der Standardtarif auch weiterhin eine gute Möglichkeit, um die Beiträge im Vergleich zu ihren vorherigen Tarifen deutlich zu senken. Das gilt insbesondere für langjährig PKV-Versicherte. Denn bei ihnen zahlt sich aus, dass sie über einen langen Zeitraum Alterungsrückstellungen gebildet haben, die auf den Beitrag im Standardtarif angerechnet werden.

Selbst wenn die Versicherten im Standardtarif in eine finanzielle Hilfebedürftigkeit geraten sollten, können sie in ihrem Tarif bleiben. Denn bei Bezug von Sozialhilfe erkennt der Sozialhilfeträger den vollen Beitrag für eine Absicherung im Standardtarif bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit und des Regelbedarfs als angemessen an. Dadurch können Standardtarif-Versicherte bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII (Sozialhilfe) in ihrem Tarif bleiben. 

Welche Alternativen gibt es zum Standardtarif?

Auch nach der Beitragserhöhung bleibt der Standardtarif eine gute Option – insbesondere für langjährig Privatversicherte. Leider hat der Gesetzgeber diesen gut funktionierenden Tarif für alle geschlossen, die sich nach dem 31. Dezember 2008 privat versichert haben. Für diese Personen ist gegebenenfalls der Basistarif der privaten Krankenversicherung eine Alternative.

Auch beim Basistarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, dessen Leistungen sich an der GKV orientieren. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der GKV zuzüglich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen begrenzt. Das sind 2025 942,64 Euro. Sind Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würden dies durch Zahlung des Versicherungsbeitrags, reduziert sich im Basistarif ihr Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags. Besteht trotz der Beitragshalbierung weiterhin Hilfebedürftigkeit, zahlt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Gegebenenfalls übernimmt er auch den gesamten hälftigen Beitrag.

Die bestehende oder drohende Hilfebedürftigkeit wird durch den zuständigen Sozialhilfeträger geprüft, der dem Versicherten eine entsprechende Bescheinigung für die Versicherung ausstellt.

Beitragsanpassung im Basistarif

Auch im Basistarif ist zum 1. Juli 2025 eine Beitragsanpassung notwendig. Sie betrifft zwar alle Versicherten, wirkt sich jedoch nur bei einem Teil von ihnen auf deren Zahlbeitrag aus. Bei einem Großteil der Versicherten wird der Beitrag bereits auf den Höchstbeitrag im Basistarif gekappt oder wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts auf den halben Höchstbeitrag reduziert (2025: 471,32 Euro). Entsprechend macht sich die Anpassung nur bei etwa 20 Prozent der Versicherten bemerkbar. Für diese Versicherten erfolgt die Beitragsanpassung in vergleichbarer Größenordnung wie im Standardtarif oder fällt etwas moderater aus. Auch hier basiert die Neuberechnung vor allem auf die gestiegenen Leistungsausgaben im Jahr 2023. Sie unterliegt den gleichen regulatorischen Vorgaben, die auch für die Beitragsanpassung im Standardtarif gelten.

Weitere Verbraucherinformationen gibt es auf unserem Serviceportal für Privatversicherte unter www.privat-patienten.de

Reformen im Standardtarif

Die PKV setzt sich für eine Reform des Standardtarifs ein, um eine gleichmäßigere und planbarere Beitragsentwicklung zu gewährleisten. Die aktuelle Gesetzgebung führt zu unregelmäßigen Beitragsanpassungen. Das möchte die PKV ihren Versicherten gerne ersparen. Ziel der Reform ist es, häufigere, aber dafür kleinere Anpassungen zu ermöglichen, die den Versicherten eine bessere finanzielle Planungssicherheit bieten. Trotz der Unterstützung durch Verbraucherschützer hat die SPD in der Koalition seit Jahren die notwendige Gesetzesänderung blockiert. Die PKV wird sich auch in der neuen Legislaturperiode weiterhin für diese Reform einsetzen, um eine stabilere Beitragsentwicklung für die Versicherten zu erreichen.

Der PKV-Verband setzt sich außerdem weiter dafür ein, das Angebot des Standardtarifs auch für Privatversicherte zu öffnen, die erst ab 2009 in die PKV eingetreten sind. Das Gesetz, das seither den Weg in den Standardtarif versperrt und diese Versicherten allein auf den Basistarif verweist, hat sich als Fehler herausgestellt. Im Basistarif hätten sie in der Regel deutlich höhere Beiträge als im Standardtarif zu zahlen. Der Basistarif ist vor allem ein Auffangnetz für Versicherte, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind und Leistungen nach den SGB II und SGB XII beziehen.