Die Vereinbarung wurde einvernehmlich ausgehandelt und schafft Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung. Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.
Eine neue Form der wohnortnahen medizinischen Versorgung kann ab Januar 2027 starten: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der PKV-Verband haben sich geeinigt, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vergütet werden.
Besser verzahnte Versorgungsbereiche
Die neuen Einrichtungen sollen verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verknüpfen. Dazu gehören Basisangebote der stationären Behandlung sowie ambulante und auch pflegerische Leistungen. Ziel ist es, eine zukunftsfeste und bedarfsgerechte Versorgung für Versicherte anzubieten.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands:
„Patientinnen und Patienten werden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten: weg von einer Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben wir eine praxisnahe und verlässlich finanzierte Lösung gefunden, die für alle Beteiligten Planungssicherheit schafft. Vor allem kleinere Häuser haben jetzt die Chance, sich zukunftssicher aufzustellen. Die einvernehmliche Vergütungsvereinbarung ist zugleich ein starkes Signal, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem funktioniert.“
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
„Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden die regionale Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstehen attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen können dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen und bieten den Menschen medizinische Hilfe unter einem Dach ohne sinnlose Ärztemarathons. Mit den Partnern aus der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben wir uns auf ein pragmatisches Vergütungssystem geeinigt. Die zwischen uns vereinbarte Regelung ist eine echte Vorhaltefinanzierung, die Planungssicherheit schafft.“
Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands: „Stationäre Behandlungen, die keine spezialisierte Versorgung erfordern, können in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen wohnortnah durchgeführt werden. Gleichzeitig wird die Qualität für aufwendigere Behandlungen und Eingriffe gesichert, für die längere Fahrtwege gerechtfertigt sind. Die Transformation von Krankenhäusern zu Basisversorgern wird mit einem sehr auskömmlichen Vergütungsniveau und hoher Vorhaltekomponente abgesichert.“
Vergütungsvereinbarung sieht feste Pauschalen vor
Der Rahmen für die Vergütung stützt sich auf Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart. Das gibt Häusern, die sich als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung aufstellen, finanzielle Sicherheit.
Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, wurde bereits im März dieses Jahres festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass Häuser sich auf ein Basisleistungsspektrum konzentrieren: keine komplexen Fälle, dafür Schwerpunkte auf häufige Leistungen im internistischen und geriatrischen Bereich. Dieses Konzept stellt eine wohnortnahe Basisversorgung sicher und ermöglicht es, dass komplexere Behandlungen gezielt in Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen gebündelt werden. Damit tragen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wesentlich zur Umsetzung der Krankenhausreform bei.
Hintergrund
Die Einrichtung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) nach Paragraf 115g des Fünften Sozialgesetzbuchs geht zurück auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Es handelt sich dabei um einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der Krankenhaus-Strukturreform.
- Es handelt sich dabei um weiterhin zugelassene Krankenhäuser, die jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik unterliegen, die ab 2028 verpflichtende Grundlage für die Krankenhausplanung und -vergütung wird.
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten insbesondere für kleinere Krankenhäuser eine Transformationschance, um sich unabhängig von der Leistungsgruppenzuordnung auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit weniger komplexen Krankheitsbildern zu konzentrieren.
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bieten ein begrenztes stationäres Leistungsspektrum mit einem internistischen und geriatrischen Schwerpunkt an. Es umfasst typische Diagnosen vor allem älterer Menschen wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwierige respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen und bildet damit die überwiegend nicht operativen internistischen Erkrankungen ab.
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erbringen keine intensiv- oder komplexen notfallmedizinischen Leistungen.
- Zusätzlich können sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.
Medienkontakte:
GKV-Spitzenverband
Robert Köhler
Telefon: 030 206288-4201
presse@gkv-spitzenverband.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Jörn Wegner
Telefon: 030 206288-4200
pressestelle@dkgev.de
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Dominik Heck
Telefon: 030 204589-44
presse@pkv.de