GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren
Gemeinsame Pressemitteilung31. Juli 2026
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesministerium für Gesundheit eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte übermittelt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge beteiligter ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Dazu erklären Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), und Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband):
„Mit der aktualisierten Fassung entsprechen BÄK und PKV-Verband ihrer Verantwortung, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion für die neue GOÄ zur Verfügung zu stellen. Die umfangreiche Expertise der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie die intensive Mitwirkung der am Verhandlungsprozess beteiligten Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes haben zu der erfolgreichen Aktualisierung wesentlich beigetragen.
Das gemeinsame Ziel bleibt dabei unverändert: eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte.
Wir begrüßen, dass im Bundesministerium für Gesundheit bereits ein Referentenentwurf für die neue GOÄ vorbereitet wird. Damit bleibt ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 erreichbar.“
Hintergrund:
Der gemeinsame Entwurf war von Bundesärztekammer und PKV-Verband im Jahr 2025 konsentiert und dem Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für die Novellierung der GOÄ vorgelegt worden. Für beide Seiten stand dabei fest: Eine neue GOÄ muss kontinuierlich aktualisiert werden. Deswegen haben BÄK und PKV-Verband die Zeit bis zum Beginn des formalen Verordnungsverfahrens genutzt, um weitere medizinische Innovationen aufzunehmen, das Bewertungsgefüge an einigen Stellen nachzujustieren und auch die Abrechnungsregeln punktuell anzupassen. Sämtliche Anpassungen erfolgten innerhalb des von BÄK und PKV-Verband vereinbarten Prognoserahmens. Die nun vorgelegte Fassung schreibt somit den gemeinsamen Entwurf aus dem Jahr 2025 fort und wahrt den zwischen BÄK und PKV-Verband erzielten Kompromiss.
Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige sind technisch notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei anbieten oder ihre Datenschutz-Präferenzen speichern zu können. Weitere Cookies werden von uns erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt und dienen zur Auswertung und Optimierung des Web-Angebotes. Zur Darstellung von Videos transferieren wir Daten in den außereuropäischen Adressraum. Und für das Marketing und die Schaltung von Anzeigen erfassen wir Daten für die Erfolgsmessung. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit auf der Seite Privatsphäre mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.