Angesichts der Finanzprobleme in der Sozialen Pflegeversicherung fordern Politiker von SPD und Grüne sowie Kassenvertreter einen Finanzausgleich mit der Privaten Pflegepflichtversicherung. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther weist diese Forderung als verfassungswidrig und wirkungslos zurück.
„Die finanzielle Schieflage der Sozialen Pflegeversicherung ist das Ergebnis einer verfehlten Pflegepolitik der vergangenen Jahre: Mit Ansage wurde das Gießkannenprinzip auf die Spitze getrieben. Im Ergebnis müssen nun Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen für den Vermögensschutz wohlhabender Pflegebedürftiger zahlen. Jetzt sollen Privatversicherte doppelt dafür aufkommen: für ihre eigene Pflegevorsorge und für die politisch erzeugten Defizite der gesetzlichen Pflegekassen. Das wäre nicht nur verfassungswidrig. Mit 10 Prozent Privatversicherten lässt sich das strukturelle Defizit der SPV, die 90 Prozent der Versicherten umfasst, schon mathematisch nicht lösen.
Populismus und Neiddebatten werden die Soziale Pflegeversicherung nicht retten. Als Antwort auf die demografischen Herausforderungen braucht es strukturelle Lösungen: mehr Eigenverantwortung, mehr kapitalgedeckte Vorsorge und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die die Sozialversicherungen nicht dazu zwingt, die Löcher in der Staatskasse zu stopfen.“
Der Rechtswissenschaftler Prof. Hanno Kube von der Universität Heidelberg hat in einem Gutachten die Verfassungskonformität eines Finanzausgleichs in der gesetzlichen Pflegeversicherung geprüft. Das Ergebnis: Bei einem Finanzausgleich würde es sich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe der PPV-Versicherten handeln, für die es keine tragfähige Rechtfertigung gibt.