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PKV-Statement zum Versand einer arzteigenen GOÄ der Bundesärztekammer an das Bundesgesundheitsministerium

Pressemitteilung06. Januar 2023

Anlässlich des Versands einer arzteigenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Bundesärztekammer an das Bundesgesundheitsministerium erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther:

„Der PKV-Verband ist davon überzeugt, dass eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erforderlich ist, um insbesondere die sprechende Medizin stärker zu fördern und den neuesten Stand der Medizin einfach und für die Patienten verständlich abrechnen zu können. Die Auswirkungen der neuen GOÄ müssen aber für die Patienten, die Beitragszahler und auch die Träger der Beihilfe tragfähig sein.

Wir respektieren den Beschluss des Deutschen Ärztetages, dem Bundesgesundheitsministerium bis zum Jahresende 2022 den Entwurf einer arzteigenen GOÄ zu übergeben. Allerdings sind die darin genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt und bedürfen der Anpassung, um eine Überforderung zu vermeiden.

Nachdem das rechtliche Regelwerk einer neuen GOÄ bereits einvernehmlich beschlossen wurde und auch der aktuelle Stand der modernen Medizin mit rund 5.600 Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert ist, werden wir gemeinsam mit der Bundesärztekammer weiter an der Gebührenordnung arbeiten, um mit Hilfe von praktischen Tests sowie Monitorings zu gemeinsamen Preisen zu gelangen, die allen Interessen Rechnung tragen.

Wir sind davon überzeugt, dass eine neue GOÄ auf Basis eines geeinigten Entwurfs von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe rasch umgesetzt werden sollte.“

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