Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2022 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2022) vereinbart. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung in diesem Jahr auf Grundlage eines angepassten Verfahrens. Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet. Gleichzeitig wurden die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych) beschlossen.
Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.
Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls die Kodierrichtlinien (DKR) für das DRG-System, Version 2022 vereinbart. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen (§19 KHG), werden seit diesem Jahr erstmalig umfangreich in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) aufgeführt.
Bei dem für das kommende Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog für nicht-psychiatrische Leistungen (DRG-Katalog) konnten die Verhandlungen bisher noch nicht abgeschlossen werden.
Hintergrund
Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de
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