Bundesländer finanzieren Investitionen der Krankenhäuser nicht ausreichend
Gemeinsame Pressemitteilung16. Juli 2026
Den Krankenhäusern in Deutschland fehlen in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro für Investitionen, um ihren Bestand erhalten zu können. Für diese Kosten müssen eigentlich in voller Höhe die Bundesländer aufkommen, so sieht es das duale System der Krankenhausfinanzierung vor.
Während die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser übernehmen, sind die Bundesländer verpflichtet, notwendige Investitionen zu finanzieren.
Seit vielen Jahren schon stellen die Bundesländer in ihren Haushalten zu wenig Geld für Krankenhäuser zur Verfügung. Das zeigt nun ein weiteres Mal der Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, mit dem der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bemessen wird. Auf die aktualisierte Fassung des Katalogs haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt. Aus dem aktuellen Katalog lässt sich herauslesen, dass der gesamte Investitionsbedarf der Krankenhäuser derzeit bei mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr liegt. Der Berechnung liegt eine Quote von 7 bis 9 Prozent für Bestandsinvestitionen zu Grunde, die Expertinnen und Experten einer Regierungskommission empfehlen. Tatsächlich übernehmen die Bundesländer, ähnlich wie in den Vorjahren, nur etwa die Hälfte der Investitionskosten.
Krankenhäuser gleichen Investitionen über Betriebskosten aus
Diese Unwucht führt dazu, dass Krankenhäuser die jährliche Investitionslücke von rund vier Milliarden Euro systemwidrig über die Betriebsmittel, und damit direkt aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebenden, ausgleichen. Damit wird klar, dass die eigentliche Ursache für die finanziellen Sorgen einiger Kliniken bei den Bundesländern selbst liegt.
Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung fordern die Bundesländer deshalb auf, mehr Verantwortung für die Krankenhäuser zu übernehmen und ihrer finanziellen Pflicht zur Investitionsförderung nachzukommen. Wenn die Bundesländer die Investitionen nicht zahlen, lassen sie die Kliniken im Stich und verlagern damit ihre Finanzverantwortung auf die Beitragszahlenden.
Hintergrund: Investitionsbewertungsrelationen
Um Investitionsmittel fair und leistungsorientiert an die Krankenhäuser verteilen zu können, gibt es seit 2014 ein Hilfsmittel für die Bundesländer, die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen. Diese bilden ab, wie viel Investitionsbedarf ein bestimmter Behandlungsfall in einem Krankenhaus verursacht. Das heißt: Je aufwändiger ein Eingriff ist, desto höher fällt die Bewertungsrelation aus. Auf diese Weise lässt sich für jedes Krankenhaus der Investitionsbedarf ermitteln.
Für die Berechnung der Relationen ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zuständig. Es veröffentlicht jedes Jahr einen aktualisierten Katalog. Die Bundesländer können aber selbst entscheiden, ob sie damit arbeiten wollen, um ihre Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu kalkulieren. Derzeit wenden nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an.
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