Die medizinische Versorgung in Deutschland profitiert zu einem beträchtlichen Teil vom Mehrumsatz durch Privatversicherte. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in der ambulanten Versorgung: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der Behandlung von Privatpatienten weniger Beschränkungen und können Leistungen umfassender abrechnen. Entsprechend unterscheiden sich die Vergütungssätze von denen bei gesetzlich Versicherten.
Privatversicherte finanzieren das Gesundheitssystem überproportional mit. Besonders deutlich wird dies in der ambulanten Versorgung. Was viele nicht wissen: Auch Krankenhäuser profitieren, wenngleich auf andere Weise.
Auch der stationäre Sektor profitiert
Im Krankenhaus gilt zunächst ein anderer Grundsatz. Für PKV- und GKV-Versicherte gibt es denselben Abrechnungsrahmen, das DRG-System sieht für die allgemeinen Behandlungskosten leistungsbezogene Fallpauschalen vor, unabhängig vom Versicherungsstatus. Dennoch profitieren auch Krankenhäuser und Kliniken von Privatversicherten, nämlich über die sogenannten Wahlleistungen.
Wahlleistungen als zusätzliche Einnahmequelle
Zusätzliche Einnahmen erzielen Krankenhäuser dann, wenn Versicherte über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen die Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt, aber auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Diese Wahlleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und stellen für Krankenhäuser eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle dar.
Die Wahlleistung Unterkunft umfasst dabei mehr als die reine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Krankenhäuser können sie mit komfortablerer Ausstattung, zusätzlichen Serviceangeboten, erweiterten Verpflegungsleistungen oder besonderen Aufenthaltsbereichen verbinden. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Gemeinsamen Empfehlung von PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft.
Abrechnung nach GOÄ
Bei der wahlärztlichen Behandlung rechnen Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten, wenn Patientinnen und Patienten den jeweiligen Tarif abgeschlossen haben. Auch gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung sowie Selbstzahler können Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Der stationäre Mehrumsatz in Zahlen
Allein im Jahr 2024 lagen die Ausgaben der Privatversicherten in der stationären Versorgung bei 13,85 Milliarden Euro. Um zu verstehen, wie stark die Kliniken tatsächlich von der Behandlung Privatversicherter profitieren, ist deren Mehrumsatz entscheidend. Betrachtet man ausschließlich die Ausgaben der PKV-Vollversicherten für Wahlleistungen, liegt dieser im Krankenhaus bei 2,04 Milliarden Euro. Das entspricht fast 15 Prozent ihrer stationären Leistungsausgaben.
Dieser zusätzliche Umsatz aus Wahlleistungen setzt einen wirtschaftlichen Anreiz: Krankenhäuser investieren gezielt in eine komfortablere Unterkunft und in bessere Verpflegung, um diese Einnahmen zu erschließen. Davon profitiert langfristig auch der allgemeine Unterbringungsstandard im Krankenhaus. Genau darin liegt der spezifische Finanzierungsbeitrag der PKV zur stationären Versorgung: Sie stärkt nicht nur die medizinische Infrastruktur, sondern hebt über die Investitionsanreize aus Wahlleistungen auch das Versorgungsniveau insgesamt.