Meldung 31. Januar 2025

Der Privaten Krankenversicherung wird häufig vorgeworfen, nicht solidarisch zu sein. Zu Unrecht. Denn Solidarität ist das Grundprinzip jeder Versicherung. Und gerade Privatversicherte sind noch in vielen weiteren Bereichen solidarisch.

Das Thema Solidarität hat viele Facetten. Allen gemein ist der Grundgedanke der gegenseitigen Hilfe oder Unterstützung sowie des Einstehens Einzelner für die Gemeinschaft und umgekehrt. Dieses Solidaritätsprinzip beschreibt nach allgemeiner Auffassung die Funktionsweise der Sozialversicherungssysteme in Deutschland, darunter auch die der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als solidarisch gelten sie deswegen, weil sich der Anspruch auf Leistungen nach individueller Bedürftigkeit richtet und die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt.

Befürworter einer Bürgerversicherung sprechen der Privaten Krankenversicherung (PKV) dieses Solidaritätsprinzip gerne ab. So erst jüngst wieder SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach in seinem X-Post vom Januar 2025. Und selbst die Definition des Begriffs Solidarität auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium grenzt die GKV in dieser Hinsicht scharf von der PKV ab.

Diese Kritik könnte falscher nicht sein. Denn die Privatversicherten zeigen sich in vielen Bereichen äußerst solidarisch. Nicht nur untereinander, sondern gerade auch mit den gesetzlich Versicherten. 

1. Solidarität als Grundprinzip Privater Krankenversicherung

Niemand weiß, wie lange er gesund bleiben wird oder ob ihn irgendwann eine schwere Krankheit ereilt, ob die Behandlung sehr kostenintensiv ist und ob man dann womöglich seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen kann. Vor diesem Problem steht erst einmal jeder. Was liegt da näher, als sich in einer Gruppe zusammenzuschließen und das ungewisse Risiko Krankheit gemeinsam zu tragen? Denn das Risiko besteht zwar für jeden einzelnen gleichermaßen, aber nicht bei allen tritt eine Krankheit auch tatsächlich ein. Genau das ist die Idee einer Versicherung: Viele Personen zahlen Beiträge ein – und bekommen dafür bei Krankheit oder Unfall die anfallenden Kosten erstattet. Da nur bei einem Teil der Versicherten sehr hohe Kosten anfallen, reicht das Vermögen der Versichertengemeinschaft bei überschaubaren Beiträgen aus, um die Risiken für alle abzudecken. Das ist gelebte Solidarität der Gesunden mit den Kranken.

2. Beitragssolidarität mit finanzschwächeren Versicherten

Die Private Krankenversicherung bietet unterschiedliche Möglichkeiten für Versicherte, die ihren Beitrag reduzieren möchten oder müssen. Dazu zählen auch die beiden Sozialtarife Basis- und Standardtarif. Beide bieten Versicherungsschutz auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer finanziell hilfebedürftig ist und dies nachweist, hat im Basistarif Anspruch auf eine Beitragsreduzierung auf bis zu 50 Prozent. Der dadurch entstehende Fehlbetrag wird von den Privatversicherten aller Unternehmen getragen, die den Basistarif anbieten. Eine ähnliche Regelung gibt es im Standardtarif. Hier gilt eine Beitragsbegrenzung auf den Höchstbeitrag in der GKV. Diese Kappung wird ebenfalls von allen anderen Privatversicherten finanziert. Beide Beispiele belegen die Solidarität mit finanzschwächeren Versicherten.

3. Beitragsfreiheit von Kindern in der Pflegeversicherung

In der Privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Zudem gelten die gleichen Höchstbeiträge wie in der Sozialen Pflegeversicherung. Der Ausgleich, der hieraus entstehenden Kosten erfolgt unternehmensübergreifend zwischen Beitragszahlern und beitragsfreien Kindern sowie zwischen jungen und älteren Versicherten. Der Bedarf wird bei jeder Beitragsanpassung neu ermittelt.

4. Erleichterter PKV-Zugang für Erkrankte

Für Beihilfeberechtige bieten viele private Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb einer bestimmten Frist eine Aufnahmegarantie an – unabhängig von Vorerkrankungen oder einer Behinderung. Niemand wird aus Risikogründen abgelehnt, und etwaige Risikozuschläge sind begrenzt. Dieses Angebot ist auch deswegen möglich, weil das Versichertenkollektiv im Bereich der Beamten sehr groß ist und etwaige erhöhte Krankheitsrisiken besser über alle Versicherten verteilt werden können. Für die Angestellten lässt sich dies so nicht darstellen – denn hier sind die Versichertenkollektive aufgrund des gesetzlich begrenzten Zugangs kleiner.

5. PKV beteiligt sich überproportional am Bundeszuschuss

Die Gesetzliche Krankenversicherung kommt mit den Einnahmen aus ihren Beiträgen nicht aus. Deswegen erhält sie einen Zuschuss aus Steuermitteln. Seit 2017 beträgt dieser regulär 14,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit sollen insbesondere versicherungsfremde Leistungen pauschal abgegolten werden. Darunter zum Beispiel Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die kostenlose Familienmitversicherung oder die Lohnfortzahlung für die Betreuung erkrankter Kinder. Da dieser Zuschuss aus Steuermitteln aufgebracht wird, kommen auch die Privatversicherten dafür auf. Und das sogar überproportional: Das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI hat errechnet, dass im Jahr 2020 von den 14,5 Milliarden Euro Zuschuss über 3 Milliarden Euro von Haushalten mit mindesten einem Privatversicherten getragen wurden. Das entspricht einem Anteil von fast 21 Prozent. Zum Vergleich: Privatversicherte machen nur rund 10 Prozent aller Krankenversicherten in Deutschland aus. Da sich weder die Rahmenbedingungen für den Zugang zur PKV noch das Verhältnis der Einkommensstruktur zwischen privat und gesetzlich Versicherten gravierend geändert haben, dürfte die Größenordnung heute ähnlich groß sein. 

6. PKV hat hohen Finanzierungsbeitrag zum Gesundheitssystem

Einer der größten Vorteile des dualen Systems aus GKV und PKV ist es, dass alle Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Krankenversicherung auf dasselbe Versorgungssystem zugreifen können. Dieses wird von Privatversicherten überproportional mitfinanziert, da sie für viele Leistungen höhere Honorare zahlen und die Ärztinnen und Ärzte anders als in der GKV keinen Budgets unterliegen. 41,2 Milliarden Euro flossen allein im Jahr 2022 durch Privatpatienten ins Gesundheitssystem. Wären sie gesetzlich versichert, gingen 12,33 Milliarden Euro, also über ein Drittel davon, verloren.

Diese Mehrzahlungen ermöglichen es zum Beispiel Ärzten und Krankenhäusern, in moderne Geräte und mehr Personal zu investieren. Das kommt allen zugute: privat und gesetzlich Versicherten.

7. PKV sorgt für Solidarität mit nachfolgenden Generationen

Privatversicherte treffen dank des Kapitaldeckungsverfahrens in der PKV mit ihren Beiträgen Vorsorge für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten. Diese Alterungsrückstellungen betrugen Ende 2024 bereits über 340 Milliarden Euro. Damit sorgt jede Generation für sich selbst vor. Im Umlagesystem der GKV hingegen finanzieren die Erwerbstätigen die Versorgung der Rentnerinnen und Rentner mit. Da in unserer alternden Gesellschaft jedoch immer weniger Junge immer mehr Älteren gegenüberstehen, stößt dieses System längst an seine Grenzen. In der Folge werden die steigenden Kosten den jüngeren Generationen aufgebürdet. Im Umkehrschluss bedeutet das: Je mehr Leistungen kapitalgedeckt werden, desto stärker wird das Umlagesystem der GKV entlastet und desto größer ist die Solidarität mit den jungen Generationen.


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