Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für die Versicherung von Bürgergeld-Empfängern einen Zuschuss von den Jobcentern - und damit aus Steuermitteln. Allerdings: Die Zuschüsse sind nicht kostendeckend. Die Kassen müssen folglich die Differenz tragen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beklagt deswegen schon lange ein Milliardendefizit und fordert die vollständige Übernahme dieser versicherungsfremden Leistung aus Steuermitteln.
In der aktuellen Debatte über die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung spielt die Frage nach der Kostenübernahme der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch Steuermittel eine zentrale Rolle. Doch wer trägt eigentlich die Beiträge für diesen Personenkreis in der PKV?
Gemeinschaft der Versicherten trägt Großteil der Kosten
Doch wie funktioniert die Kostenübernahme der Beiträge für Bezieher von Bürgergeld eigentlich in der Privaten Krankenversicherung? In der PKV sind Versicherte, die Bürgergeld erhalten, in der Regel im brancheneinheitlichen Basistarif versichert. Der Grund: Bei nachgewiesener finanziellen Hilfebedürftigkeit wird der zu zahlende Beitrag auf den halben Höchstbeitrag des Tarifs gekappt. Der Höchstbeitrag des Basistarifs liegt 2026 bei 1.017,18 Euro. Damit reduziert sich der Beitrag eines Bürgergeldempfängers um bis zu 509 Euro im Monat. Diese Unterstützung wird von allen Privatversicherten bezahlt. Der weitaus größte Teil der Entlastungen für Hilfebedürftige in der PKV wird also durch die Solidargemeinschaft der 8,8 Millionen Privatversicherten erbracht.
Nur für diejenigen, die auch die verbleibende Hälfte des Höchstbeitrags nicht zahlen können, springen die Sozialbehörden ein. Konkret: Im Basistarif gab es Ende 2024 rund 35.000 Versicherte. Etwa 60 Prozent davon waren hilfebedürftig und hatten daher Anspruch auf die beschriebene von allen Privatversicherten getragene Beitragssenkung. Und selbst bei diesem Personenkreis zahlen die Behörden nicht immer den kompletten Restbeitrag. Denn sie müssen nur so viel Geld beisteuern, das notwendig ist, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Bei längst nicht allen Versicherten ist dafür der komplette Restbetrag notwendig. Im Ergebnis zahlt die Solidargemeinschaft der Privatversicherten für Hilfebedürftige pro Kopf sogar deutlich mehr als die GKV-Versicherten. Vor diesem Hintergrund sind auch die gelegentlichen Behauptungen falsch, die Privatversicherten würde sich an der Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger nicht beteiligen.
PKV beteiligt sich überproportional am GKV-Steuerzuschuss
Hinzu kommt: Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält jedes Jahr einen regulären Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit sollen insbesondere versicherungsfremde Leistungen pauschal abgegolten werden. Da dieser Zuschuss aus Steuermitteln aufgebracht wird, kommen auch die Privatversicherten dafür auf. Und das sogar überproportional: Das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI hat errechnet, dass im Jahr 2020 von den 14,5 Milliarden Euro Zuschuss über 3 Milliarden Euro von Haushalten mit mindestens einem Privatversicherten getragen wurden. Das entspricht einem Anteil von fast 21 Prozent. Zum Vergleich: Privatversicherte machen nur rund 10 Prozent aller Krankenversicherten in Deutschland aus. Da sich weder die Rahmenbedingungen für den Zugang zur PKV noch das Verhältnis der Einkommensstruktur zwischen privat und gesetzlich Versicherten gravierend geändert haben, dürfte die Größenordnung heute ähnlich groß sein. Je stärker sich der Bund zukünftig an den Kosten der Bürgergeldempfänger mit Steuermitteln beteiligt, desto größer wird damit auch der Finanzierungsanteil der Privaten Krankenversicherung. Die PKV selbst erhält derweil keinen Cent an Steuerzuschüssen – auch nicht für versicherungsfremde Leistungen.
Die Forderung nach einer steuerfinanzierten Absicherung der Bürgergeldempfänger kann daher nur auf eine systemgerechte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen gestützt werden, nicht aber mit einer vermeintlichen Ungerechtigkeit im Verhältnis zur PKV begründet werden.