Meldung01. Februar 2023

Die Beschwerden von Privatversicherten bewegten sich auch 2022 wieder auf einem niedrigen Niveau. Das zeigen aktuelle Zahlen aus dem Tätigkeitsbericht der PKV-Schlichtungsstelle.

Privatversicherte haben nur wenig Anlass zur Beschwerde. Gerade einmal 6.429 Schlichtungsanträge verzeichnete der PKV-Ombudsmann im Jahr 2022. Das geht aus seinem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht hervor. Gemessen an der Gesamtzahl von über 46 Millionen bestehenden Verträgen in der Krankenversicherung, der Zusatzversicherung und der Pflegeversicherung entspricht dies einer Beschwerdequote von weniger als 0,02 Prozent. Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie hat auch die finanzielle Belastung der Haushalte durch die Steigerung der Lebenshaltungskosten zu besonders vielen Schlichtungsanträgen geführt.

Sondereffekt: Rechtsanwaltskanzlei reicht zum Jahresende 1.300 Anträge ein

Die Zahl der Eingaben nahm gegenüber dem Vorjahr um 388 zu. Diese Zunahme ist ein „Ausreißer“ aus dem Trend der letzten Jahre, der eine eher sinkende bis stagnierende Tendenz zeigte. Im Jahr 2018 verzeichnete die Schlichtungsstelle einen Höhepunkt mit 7.348 Anträgen. Zuletzt hatte sich das Beschwerdeaufkommen auf ein deutlich niedrigeres Niveau eingependelt. 2020 waren es noch 5.906 Eingaben, ein Jahr später schließlich 6.041 Anträge.

Der erneute Anstieg 2022 ist auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte kurz vor Jahresende auf einen Schlag 1.300 Anträge im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen eingereicht. Sie erfolgten offenbar im Nachgang zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die seit 2020 zu diesem Thema ergangen sind. Es sei festzustellen, dass die Versicherten der Privaten Krankenversicherung nach wie vor ein großes Interesse an der Klärung der Beitragsgestaltung und der Hintergründe von Beitragserhöhungen haben, erläutert die Schiedsstelle in ihrem Tätigkeitsbericht.

Durch die Eingabe der Anträge zum Jahresende wollte die Rechtsanwaltskanzlei offenbar die verjährungshemmende Wirkung des Ombudsmann-Verfahrens nutzen. Ohne diesen Sondereffekt betrug die Zahl der Schlichtungsanträge 2022 insgesamt 5.129 – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.

Hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung

„Die niedrige Beschwerdequote spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer“, fasst PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann das Beschwerdeaufkommen zusammen.

Der verantwortungsvolle Umgang mit den Versicherten spricht sich offenbar herum. Denn immer mehr Menschen wollen sich privat absichern. So wechselten im vergangenen Jahr zum fünften Mal in Folge mehr Personen von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV als umgekehrt. Und auch die Zusatzversicherungen konnten deutlich zulegen.