Gründe für den Anstieg der Anträge
Für den Anstieg der Anträge im vergangenen Jahr gibt es gleich mehrere verschiedene Erklärungen. So verzeichnet die private Krankenversicherung seit dem Ende der Corona-Pandemie stark steigenden Leistungsausgaben. Diese gingen mit mehr Arzt-Patienten-Kontakten einher und führten damit zu erhöhtem Klärungsbedarf bei Abrechnungen.
Diese Entwicklung zeigt sich besonders deutlich bei Gebührenstreitigkeiten, die um 25 Prozent zugenommen haben (von 580 auf 723 Fälle). Gebührenstreitigkeiten ergeben sich dadurch, dass (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) anders auslegen als die PKV. Die Probleme haben ihren Ursprung häufig darin, dass die erbrachten Leistungen nicht explizit in der veralteten Gebührenordnung für Ärzte abgebildet sind und deshalb analog abgerechnet werden müssen. Hier kann der Gesetzgeber im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit Abhilfe schaffen durch eine Reform der GOÄ. Einen entsprechenden gemeinsamen Entwurf von Ärzteschaft, PKV und Beihilfestellen liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat eine Reform noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.
Grundsätzlich dürfte sich die Schlichtungsstelle auch im letzten Jahr als zentraler Ansprechpartner für unzufriedene Kundinnen und Kunden weiter etabliert haben. Dafür spricht, dass sich mehr Kunden schon vor der Rücksprache mit dem Versicherer direkt an die Schlichtungsstelle gewendet haben.
Laut einer aktuellen Umfrage des vzbv wissen 63 % der befragten Verbraucher nicht, dass sie sich bei Konflikten mit Unternehmen kostenfrei an unabhängige Schlichtungsstellen wenden können. Bei Verbrauchern in Deutschland gibt es also grundsätzlich noch eine Wissenslücke. Im Bereich der Versicherungen haben sich die Ombudsstellen dagegen etabliert. Die PKV-Unternehmen müssen ihre Kunden gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf die Ombudsstelle hinweisen und dabei deren Anschrift und Webseite angeben, wenn eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag zwischen Unternehmen und Verbraucher nicht beigelegt werden konnte.