Meldung 20. Oktober 2025

Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den Eigenanteilen im Pflegeheim kommen vor allem Menschen zugute, die ihre Pflege auch allein bezahlen könnten. Dennoch fordern manche „Sozialpolitiker“ eine Ausweitung dieser Zuschüsse. Das wäre eine zusätzliche Belastung für Arbeitsplätze und Normalverdiener.

Es klingt zunächst wie eine gute Nachricht: Mehr als zwei Drittel der Rentnerhaushalte in Deutschland sind finanziell so gut ausgestattet, dass sie sich einen bis zu fünfjährigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung aus eigenem Einkommen und Vermögen leisten könnten.

Beigeschmack bekommt dieses Ergebnis einer IW-Studie dadurch, dass diese gutsituierten Leute sich mitnichten im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Pflegekosten beteiligen müssen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – neben vielen anderen Leistungen – auch noch bis zu 75 Prozent der pflegebedingten Aufwendungen bei Heimunterbringung. Schön für die Betroffenen, wenn das eigene Vermögen auf diese Weise geschont wird. Doch wie so oft gilt auch hier: Des einen Freud – des anderen Leid.

Eine der teuersten Sozialreformen

Denn zur bitteren Nachricht wird das Ganze, weil diese Zuschüsse, die 2022 eingeführt wurden, zu den stärksten Kostentreibern für unsere ohnehin schon überstrapazierten Sozialsysteme gehören: Bereits im Frühjahr 2025 hatte eine Studie des IGES-Instituts nachgewiesen, dass sich die Zuschläge der gesetzlichen Pflegeversicherung zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen zu einer der teuersten Sozialreformen der vergangenen Jahre entwickeln.

Anstelle der vom Bundesgesundheitsministerium ursprünglich bis 2025 prognostizierten jährlichen Kosten von 2,5 Milliarden Euro lagen die tatsächlichen Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung im ersten Jahr bereits bei 3,6 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr stiegen die Kosten auf 6,4 Milliarden Euro. Und bis zum Ende der Legislaturperiode könnten sie jährlich auf bis zu 9,4 Milliarden Euro anwachsen.

Pflegezuschüsse sind Erbenschutz

Dieses Geld schützt faktisch das Erbe der nachfolgenden Generation. Die Finanzierung erfolgt über Sozialversicherungsbeiträge, wodurch Beschäftigte und der Arbeitsmarkt belastet werden. Somit subventionieren auch einkommensschwächere Beitragszahler den Vermögensschutz wohlhabenderer Pflegebedürftiger. Dies widerspricht schon in der bestehenden Ausprägung jedem Solidaritätsverständnis.

Doch seit geraumer Zeit kursiert - ausgerechnet unter dem Label „Sozialpolitik“ - die Idee, das Verfahren auszuweiten und die Eigenanteile weiter abzusenken. So favorisiert die SPD eine volle Übernahme der Anteile, mindestens aber eine Deckelung der Pflegekosten in der Pflegeeinrichtung auf 1.000 Euro monatlich. Paradoxerweise würden von dieser Deckelung kürzer pflegebedürftige Menschen stärker profitieren als von den heutigen Regelungen, während Langzeitpflegebedürftige schlechter gestellt würden. 

Kosten der Ausweitung

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat nun berechnet, in welchem Ausmaß Pflegebedürftige von solchen Regelungen profitieren würden. Laut aktueller WIP-Kurzanalyse reicht die einkommens- und vermögensschonende Wirkung bei einer Betrachtung über fünf Jahre von 52.146 Euro bei einem Pflegekosten-Deckel von 1.000 Euro bis zu 112.146 Euro bei vollständiger Übernahme des Eigenanteils durch die Pflegeversicherung.

Wie bereits erwähnt: Dieses Geld käme zu einem größeren Teil Personen mit mittlerem oder sogar höherem Einkommen und Vermögen zugute – und deren Erben. Wirklich Bedürftige sind darauf gar nicht angewiesen: Wer sich die Unterkunft in einer Pflegeeinrichtung nicht selbst leisten kann, erhält bereits eine andere Sozialleistung, die „Hilfe zur Pflege“. Aktuell trifft das auf etwa ein Drittel der Pflegeheimbewohnenden zu. Insofern läuft die Argumentation der Zuschuss-Befürworter, nur mit immer kleineren Eigenanteilen könne man sich überhaupt noch Pflege leisten, ins Leere.

„Teilkasko Pflege“ durch Zusatzversicherungen ergänzen

Und so schlussfolgert denn auch das WIP, die Begrenzung der Eigenanteile sei „weder effizient noch gerecht. Sie führt zu Mitnahmeeffekten, belastet die beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft und schwächt das Äquivalenzprinzip der Sozialversicherung. Statt pauschaler Eigenanteilsbegrenzungen sollten zielgerichtete, bedürftigkeitsgeprüfte Unterstützungsmaßnahmen herangezogen werden, die tatsächlich Hilfsbedürftige entlasten, ohne vermögende Haushalte ungerechtfertigt zu privilegieren.“

Die bestehende Teilkaskostruktur der Pflegeversicherung entspricht weiterhin dem ursprünglichen Konzept einer Risikoabsicherung mit Eigenverantwortung und sollte in ihrer Grundausrichtung auch beibehalten werden. Die zur Stabilisierung der Pflegeversicherung eingesetzte Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ sollte daran nicht rütteln, sondern prüfen, wie dieses Teilleistungssystem, beispielsweise durch kapitalgedeckte Zusatzversicherungen, abgesichert werden kann.