Meldung 10. Juli 2025

Noch in diesem Jahr soll eine Bund-Länder-Kommission Vorschläge für eine große Pflegereform vorlegen. Für einen umfassenden Neuaufschlag sollte neben Finanzierungsfragen auch das Leistungsrecht in den Blick genommen werden. Eine Vereinfachung könnte etwa die Einführung eines Budgets bringen.

Die Einführung eines Budgets in der Gesetzlichen Pflegeversicherung ist Teil des 10-Punkte-Plan der PKV für eine zukunftsfeste Pflegereform. Mit einem solchen Budget, das die Versicherten individuell nutzen können, würde das Leistungsrecht in der Pflegeversicherung einfacher und flexibler werden. Profitieren würden insbesondere pflegende Angehörige und Ehrenamtliche in der häuslichen Pflege.

Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ermöglichen heute zwar schon eine auf die Bedürfnisse der Versicherten abgestimmte pflegerische Versorgung. Allerdings fehlt es dem Leistungsrecht an Transparenz. In der Folge schöpfen viele Pflegebedürftige ihre Möglichkeiten nicht immer aus. Hier kann ein flexibel einsetzbares Budget zu einer deutlichen Vereinfachung führen.

Es würde sich um ein Budget handeln, das für die ambulante und die stationäre Versorgung genutzt werden kann – die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, wie sie das ihnen zustehende Budget im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen einsetzen wollen. So könnten damit in der ambulanten Pflege die bisherigen Sachleistungen finanziert werden, wie etwa die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes; bei vollstationärer Pflege die pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe des Budgets wird nach Pflegegraden gestaffelt. Dabei wird kein Geldbetrag pauschal ausbezahlt.

Gleichzeitig würde das Pflegegeld weiterhin eine Leistung der Pflegeversicherung bleiben. Es wird auf die Hälfte des Budgetbetrages festgesetzt. Wird das Budget für Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft, erhalten Versicherte parallel ein anteiliges Pflegegeld. Es kann auch die Hälfte des Budgets für die Pflege durch andere Personen genutzt werden, z.B. durch Nachbarn, die sich mit einem Pflegekurs qualifiziert haben.

Ein Beispiel: Es steht ein Budget von 800 Euro monatlich zur Verfügung. Davon werden 400 Euro für die Pflege durch einen Nachbarn genutzt. Wird der restliche Budget-Betrag nicht verwendet, wird noch ein Pflegegeld in Höhe von 200 Euro für die Pflege durch z.B. Angehörige gezahlt. So stehen insgesamt 600 Euro für die Pflege durch informell Pflegende zur Verfügung.

„Das Leistungsrecht in der Pflege ist heute hochkomplex. Pflegebedürftige wissen oft nicht, was ihnen zusteht. Mit einem flexibel einsetzbaren Budget würde die Inanspruchnahme der Leistungen deutlich vereinfacht“, sagt Anne Kristina Vieweg, Geschäftsführerin Bereich Pflege im PKV-Verband. „Gleichzeitig könnten damit viele Prozesse bei der Beantragung und Gewährung der Leistungen verschlankt werden.“  

Die Forderung nach einem Budget ist ein Baustein aus dem 10-Punkte-Plan der PKV für eine zukunftsfeste Pflegereform.