Meldung 24. Juli 2025

Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind wichtig, um ein hohes Pflege-Niveau zu sichern und Verbraucher zu schützen. Immer häufiger können diese Prüfungen jedoch nicht stattfinden. Deshalb fordert der PKV-Verband eine Reform der Qualitätssicherung.

Insgesamt 52 geplante Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen konnten im ersten Halbjahr 2025 nicht durchgeführt werden. Das zeigen Daten von Careproof, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung. Rechnet man diese Zahl auf das gesamte Kalenderjahr hoch und bezieht man die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, dem Prüfdienst der Gesetzlichen Krankenversicherung, ein, drohen rund 1.000 Prüfungen zu scheitern. Und das, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Schließlich helfen Qualitätsprüfungen den Pflegeeinrichtungen, die Pflegequalität zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie geben den Einrichtungen wichtige Impulse und kommen unmittelbar den Pflegebedürftigen zugute.

Careproof

Im Jahr 2024 führte Careproof bundesweit insgesamt 3.422 Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch - mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Prozent aller Prüfungen. Die Ergebnisse gibt es auf pflegeberatung.de.

PKV fordert Sanktionen, wenn Prüfungen ohne Grund abgelehnt werden

Gleichwohl reisen Prüfteams von Careproof immer häufiger vergeblich an und stehen wortwörtlich vor verschlossenen Türen. Oder die Einrichtungen verweigern schlicht, die Prüfung durchzuführen. Viele begründen dies mit Personalmangel. In einem Fall wurde die Prüfung von Careproof gar mittendrin per Hausverbot abgebrochen. Konsequenzen drohen diesen Einrichtungen bislang nicht. Das habe eine Signalwirkung in der Branche, kritisiert der PKV-Prüfdienst.

Im eigenen Interesse sollten Pflegeeinrichtungen aktiv an Qualitätsprüfungen teilnehmen. „Qualitätsprüfungen abzulehnen, gefährdet die Qualitätssicherung der Einrichtungen und verursacht vermeidbaren Aufwand für die Prüfdienste“, sagt Anne Kristina Vieweg, Geschäftsführerin des Bereichs Pflege im PKV-Verband. Sie fordert: „Die Ablehnung von Qualitätsprüfungen ohne wichtigen Grund sollte deshalb sanktioniert werden.“

Qualitätsprüfungen verbindlich und verbraucherfreundlich durchzuführen ist Teil des 10-Punkte-Plans des PKV-Verbands für eine zukunftsfeste Pflegereform. Verbraucherfreundlich meint, dass die Prüfberichte verständlicher formuliert sind und so die Auswahl einer Pflegeeinrichtung erleichtern.

Prüfergebnisse sollten kürzer und laienverständlich sein

Derzeit sind die veröffentlichten Prüfergebnisse sehr umfangreich und ohne Hintergrundwissen teilweise schwer zu verstehen. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim oder Pflegedienst zu erleichtern, sollten die Ergebnisse deutlich kürzer und laienverständlich dargestellt werden. Die Inhalte müssen sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren.

Betroffene Versicherte über Prüfergebnisse informieren

Eine weitere Forderung: Pflegebedürftige, die bei den Qualitätsprüfungen in die Stichprobe einbezogen werden, sollten über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden, die sie betreffen. Hat der Medizinische Dienst oder Careproof Mängel festgestellt, sollten diese genau dargestellt und beschrieben werden. Diese Information sollte auch einen Hinweis enthalten, an wen sich Pflegebedürftige z. B. bei Pflege- oder Abrechnungsfehlern wenden können und ob sie gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen sollten.