PKV fordert Sanktionen, wenn Prüfungen ohne Grund abgelehnt werden
Gleichwohl reisen Prüfteams von Careproof immer häufiger vergeblich an und stehen wortwörtlich vor verschlossenen Türen. Oder die Einrichtungen verweigern schlicht, die Prüfung durchzuführen. Viele begründen dies mit Personalmangel. In einem Fall wurde die Prüfung von Careproof gar mittendrin per Hausverbot abgebrochen. Konsequenzen drohen diesen Einrichtungen bislang nicht. Das habe eine Signalwirkung in der Branche, kritisiert der PKV-Prüfdienst.
Im eigenen Interesse sollten Pflegeeinrichtungen aktiv an Qualitätsprüfungen teilnehmen. „Qualitätsprüfungen abzulehnen, gefährdet die Qualitätssicherung der Einrichtungen und verursacht vermeidbaren Aufwand für die Prüfdienste“, sagt Anne Kristina Vieweg, Geschäftsführerin des Bereichs Pflege im PKV-Verband. Sie fordert: „Die Ablehnung von Qualitätsprüfungen ohne wichtigen Grund sollte deshalb sanktioniert werden.“
Qualitätsprüfungen verbindlich und verbraucherfreundlich durchzuführen ist Teil des 10-Punkte-Plans des PKV-Verbands für eine zukunftsfeste Pflegereform. Verbraucherfreundlich meint, dass die Prüfberichte verständlicher formuliert sind und so die Auswahl einer Pflegeeinrichtung erleichtern.
Prüfergebnisse sollten kürzer und laienverständlich sein
Derzeit sind die veröffentlichten Prüfergebnisse sehr umfangreich und ohne Hintergrundwissen teilweise schwer zu verstehen. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim oder Pflegedienst zu erleichtern, sollten die Ergebnisse deutlich kürzer und laienverständlich dargestellt werden. Die Inhalte müssen sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren.
Betroffene Versicherte über Prüfergebnisse informieren
Eine weitere Forderung: Pflegebedürftige, die bei den Qualitätsprüfungen in die Stichprobe einbezogen werden, sollten über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden, die sie betreffen. Hat der Medizinische Dienst oder Careproof Mängel festgestellt, sollten diese genau dargestellt und beschrieben werden. Diese Information sollte auch einen Hinweis enthalten, an wen sich Pflegebedürftige z. B. bei Pflege- oder Abrechnungsfehlern wenden können und ob sie gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen sollten.