„Die Gesundausgaben sind in Deutschland zuletzt stark gestiegen – in der Gesetzlichen Krankenversicherung, in der Privaten Krankenversicherung und in der Beihilfe gleichermaßen. Eine pauschale Beihilfe, also ein pauschaler Zuschuss für Beamte zur GKV, löst dieses Problem nicht. Im Gegenteil: Sie würde nachweislich die öffentlichen Haushalte sofort zusätzlich belasten. Schon heute schreibt der öffentliche Gesamthaushalt rote Zahlen, und auch die umlagefinanzierten Sozialversicherungen stehen unter dauerhaftem Defizitdruck.
Gerade bei jungen Beamten wäre die pauschale Beihilfe teurer als die bisherige Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten. Damit würde die finanzielle Schieflage der öffentlichen Haushalte noch verschärft.
Wer die sozialen Sicherungssysteme in unserer alternden Gesellschaft wirklich zukunftsfest machen will, muss die kapitalgedeckte Vorsorge stärken. Beamte in der Privaten Krankenversicherung tragen dazu entscheidend bei: Sie entlasten die öffentlichen Kassen und bilden Rücklagen, mit denen steigende Gesundheitskosten im Alter nachhaltig abgesichert werden. Davon profitieren nicht nur die Beamten selbst, sondern auch die kommenden Generationen.“
Fakten: Warum die pauschale Beihilfe für öffentliche Haushalte problematisch ist
Auf lange Sicht deutlich teurer für die Haushalte
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der pauschalen Beihilfe festgestellt, dass das „Hamburger Modell“ langfristig keine Entlastung bringt, sondern im Gegenteil hohe Mehrkosten verursacht.
Wörtlich heißt es: „Erst ab dem Eintritt in den Ruhestand nach durchschnittlich 40 Jahren (ca. 2060) wird sich diese Steigerung (…) reduzieren (…). Geht man von durchschnittlich 40 Jahren Dienstzeit und 16 Jahren Versorgungsbezug aus, so überwiegen (…) die Mehrausgaben für den Landeshaushalt erheblich.“ (Drucksache 16/9980)
Das bedeutet: Für Jahrzehnte müsste das Land Jahr für Jahr mehr Mittel für die pauschale Beihilfe aufbringen, bevor überhaupt ein rechnerischer „Kostenvorteil“ eintritt – wenn überhaupt.Zusätzliche, nicht kalkulierbare Kosten
Anders als es oft dargestellt wird, entbindet die pauschale Beihilfe den Dienstherrn nicht von weiteren Fürsorgepflichten. Schon die Landesregierung Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen:
„In Pflegefällen und in Fallkonstellationen, in denen eine ergänzende Beihilfe notwendig ist, (…) wird der Dienstherr auch weiterhin – zusätzlich zu den finanziellen Aufwendungen für das Hamburger Modell – Beihilfeleistungen erbringen müssen.“
Damit entstehen neben den dauerhaften Mehrausgaben zusätzliche Risiken für die öffentlichen Haushalte, deren Höhe sich nicht seriös beziffern lässt. (Drucksache 16/9980)Konkrete Mehrkosten in Milliardenhöhe
Das Land Baden-Württemberg kalkulierte bereits für die ersten Jahre mit erheblichen Mehrbelastungen: 13 Mio. € im Startjahr 2023, mit jährlich steigender Tendenz. Bis Ende der Legislaturperiode 2026 summieren sich die Mehrausgaben auf über 66 Mio. €, bis 2030 auf rund 180 Mio. €, und bis 2060 sogar auf über 2,6 Mrd. €.