Meldung 02. März 2022

Die Zahl der im sogenannten Notlagentarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Personen ist auf den niedrigsten Stand seit Einführung des Sozialtarifs im Jahr 2013 gesunken.

Die Entwicklung zeigt, dass der Notlagentarif – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – den Betroffenen hilft, ihre vorübergehende Notlage zu überwinden und ihre Schulden zu tilgen. Zum Jahresende 2021 zählte der PKV-Verband insgesamt 83.500 Versicherte in diesem brancheneinheitlichen Tarif. Das entspricht einem Rückgang von rund 4.600 Versicherten bzw. 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt sind weniger als 1,0 Prozent aller PKV-Versicherten in diesem Sozialtarif. Den bisherigen Höchststand verzeichnete der PKV-Verband kurz nach dem Start des Sozialtarifs zum Jahresende 2014 mit damals 114.400 Versicherten.

Der Notlagentarif ist kein PKV-Tarif im eigentlichen Sinn, sondern eine automatische Umstellung für Beitragsschuldner: Wer seinen Beitragsrückstand nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht begleicht, wird dorthin umgestuft; der ursprüngliche Versicherungsschutz ruht dann vorübergehend. Notlagentarif-Versicherte haben Anspruch auf medizinische Versorgung von Akuterkrankungen, bei Schmerzen sowie rund um Schwangerschaft und Geburt.

Der Notlagentarif wirkt – auch in der Corona-Krise

Dafür ist der Beitrag mit durchschnittlich 120 Euro deutlich geringer als der vorherige Tarifbeitrag, sodass die Betroffenen schneller die Chance haben, ihre Schulden abzuzahlen und danach wieder in ihren Normaltarif zurückzukehren. Die durchschnittliche Verweildauer im Notlagentarif lag 2021 bei 22 Monaten.

Damit ist der Notlagentarif auch in der Corona-Krise gut geeignet, insbesondere selbstständigen Privatversicherten, die aufgrund der Pandemie unter Einkommenseinbußen leiden, zu helfen. Idealerweise würde der Gesetzgeber nun noch den sogenannten Standardtarif der PKV auch für alle seit 2009 neu Privatversicherten öffnen. Dieser bewährte PKV-Sozialtarif könnte gerade für ältere Selbstständige eine große Beitragsentlastung ermöglichen. Der durchschnittliche Zahlbetrag im Standardtarif liegt bei etwa 390 Euro. Der PKV-Verband fordert deshalb, den gut funktionierenden Standardtarif jetzt auch für alle jüngeren Privatversicherten zu öffnen. Dieser Forderung hat sich auch der Bund der Versicherten (BdV) angeschlossen.

Standardtarif und Basistarif leicht verändert

Neue Zahlen gibt es auch für den genannten Standardtarif sowie für den Basistarif. In beiden Tarifen gab es einen leichten Anstieg der Bestände: 2021 waren 53.900 Menschen im Standardtarif versichert, das sind 1.300 (+2,5%) mehr als im Vorjahr. Der PKV-Basistarif verzeichnete 34.300 Versicherte, ein Plus von 700 (+2,1%). Insgesamt befinden sich in diesen beiden Sozialtarifen etwa ein Prozent aller Privatversicherten. 

In der Berichterstattung über den historischen Wirtschaftsabschwung zu Beginn der Corona-Pandemie hatte es in der Presse Spekulationen über einen deutlicheren Zuwachs in den PKV-Sozialtarifen gegeben. Dem vorausgegangen war eine Prognose der Bundesregierung, nach der bis zu 290.000 der etwa eine Million privatversicherten Selbstständigen infolge der Corona-Krise Grundsicherung beziehen und damit ihre regulären Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen könnten. Dass dieses Szenario nicht ansatzweise eingetreten ist, ist auch auf die schnellen Hilfsangebote der Krankenversicherer zurückzuführen. Viele Unternehmen haben ihren versicherten Selbstständigen und Freiberuflern, die trotz der staatlichen Hilfsprogramme in der Corona-Krise in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten gerieten, alternative individuelle Lösungen angeboten, z.B. Teilleistungen, dauerhafte oder vorübergehende Tarifwechsel sowie Stundungsvereinbarungen.