Meldung 10. März 2023

Die Private Pflegeversicherung für Bundesbahnbeamte und Pensionäre wird künftig durch einen neuen Dienstleister organisiert. Für den persönlichen Versicherungsschutz und den Beitrag der Versicherten ändert sich dadurch nichts. Auch die Krankenversicherung ist nicht betroffen.

Für die rund 180.000 Versicherten der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erfolgt die Mitgliederverwaltung und Leistungsprüfung in der Pflegeversicherung künftig nicht mehr durch die KVB selbst, sondern durch die HMM Deutschland GmbH. Die Umstellung soll spätestens zum 1. Januar 2025 vollzogen sein.

Weil die KVB und die Postbeamtenkrankenkasse die Pflegepflichtversicherung nicht selbst durchführen dürfen, hatte sich der PKV-Verband bei deren Einführung im Jahr 1995 bereit erklärt, diesen Service für die damals 1,4 Millionen Versicherten zu übernehmen. Dafür wurde die Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen (GPV) gegründet. Träger sind alle Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands, die die Pflegepflichtversicherung anbieten.

Für die Verwaltung und Sachbearbeitung hatte die GPV wiederum mit Postbeamtenkrankenkasse und KVB Dienstleisterverträge geschlossen. Vorteil für die Versicherten war, dass sie so den Service für Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Hand erhalten. Die KVB hat diesen Vertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Nun wurde mit der HMM Deutschland GmbH ein neuer Dienstleister gefunden.

Für den persönlichen Pflege-Versicherungsschutz und den Beitrag wird sich durch Übergang nichts ändern. Die Ansprüche der Versicherten gelten unverändert weiter. Wir informieren an dieser Stelle über etwaige Fragen. 

Weitere Informationen zum Wechsel gibt es direkt bei der HMM: 

Bezogen auf die vereinbarte Leistung und den aktuellen Beitrag ändert sich nichts. Nach dem Wechsel erhalten die Versicherten den Service für die Pflegeversicherung durch die HMM, statt der KVB. Über den weiteren Ablauf wird die GPV die Versicherten im Laufe der nächsten Monate unterrichten. Dafür haben die Versicherten einen Brief erhalten, der darüber informiert, wie auf der  vorgesehen Website die Kontaktdaten bereitgestellt werden könnenn.

Die HMM Deutschland GmbH ist Anbieterin innovativer Versorgungs- und Abrechnungslösungen im Gesundheitswesen und hat mit ihrem modernen und umweltfreundlichen Service viel Erfahrung in der Leistungssachbearbeitung für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Der Auftrag wurde nach einem üblichen Ausschreibungsverfahren vergeben.

Die Sicherheit der Daten steht für alle Beteiligten an erster Stelle. Wir haben spezielle Verträge mit der HMM abgeschlossen, damit die Daten sicher übertragen und aufbewahrt werden. Da ein neues SEPA-Lastschriftmandat notwendig sein wird, sollte dieses von den Versicherten auf der Website eingetragen werden, die im Informationsbrief genannt ist.

Die Kontaktdaten werden den Versicherten Verfügung gestellt, sobald der neue Dienstleister die Organisation übernommen hat.

Der Wechsel zu HMM wird spätestens zum 1.1.2025 erfolgen. Wir werden alle Versicherten und alle Leistungsempfänger mit weiteren Informationen rechtzeitig versorgen.

Bei den vereinbarten Leistungen und den aktuellen Beiträgen ändert sich nichts. Nach dem Wechsel erhalten die Versicherten den Service durch die HMM und nicht länger durch die KVB. Über den weiteren Ablauf werden wir im Laufe der nächsten Monate unterrichten. Dazu sollten die Versicherten ihre Kontaktdaten auf der Website eintragen, die im Informationsbrief genannt wird.

Der neue Dienstleister HMM erhält von der GPV nur die Daten, die der GPV aufgrund des Vertragsverhältnisses vorliegen (müssen). Weitere Daten aus dem Bestand der KVB dürfen nicht übermittelt werden. Deswegen sollten die Versicherten ihre Kontaktdaten über die im Informationsbrief erwähnte Website zur Verfügung zu stellen, um einen lückenlosen Informationsfluss zu erleichtern.

Der Wechsel soll unterbrechungsfrei und ohne negative Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen erfolgen. Dafür unternehmen wir alle Anstrengungen. Wir werden die Versicherten rechtzeitig über die nächsten Schritte informieren.

Die KVB hat den Vertrag ordentlich gekündigt. Dies ist bei Dienstleistungsverträgen kein ungewöhnlicher Vorgang. Dafür ist auch keine Begründung notwendig.

Nein, der Wechsel betrifft nur die Pflegeversicherung bei der GPV.

Der Wechsel des Dienstleisters betrifft nur den Versicherungsteil bei der GPV. Die Bearbeitung der Beihilfe obliegt weiterhin der KVB. Nähere Informationen zum Einreichen der Belege bei der GPV erhalten die Versicherten rechtzeitig vor dem Wechsel.

Die Informationen werden rechtzeitig vor dem Wechsel zur Verfügung gestellt. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir im Ende 2023 über die weiteren Schritte informieren können.

In diesem Fall wird es die Informationen  selbstverständlich weiterhin per Post geben. Eine Angabe einer E-Mail-Adresse ist jedoch für schnellere Informationen sehr hilfreich. In Zukunft planen wir auch, anderen Schriftwechsel wie z.B. Policen, Leistungsabrechnungen und Bescheinigungen elektronisch und damit schneller zur Verfügung zu stellen.

Der Beitragsabzug von den Bezügen erfolgte aufgrund einer speziellen Gesetzesregelung, die nur für die KVB als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt. Deswegen stellen wir nun auf das im Geschäftsverkehr übliche Beitragseinzugsverfahren um. Dazu erbitten wir das SEPA-Lastschriftmandat im versandten Brief.

Nein. Der automatische Beitragseinzug endet automatisch, sobald der Dienstleisterwechsel vollzogen ist.

Das Sepa-Mandat kommt erst ab dem Zeitpunkt zum Tragen, wenn der Dienstleisterwechsel vollzogen ist. Spätestens also zum 1. Januar 2025.

Dann kann der Beitrag individuell per Dauerauftrag oder ggf. sogar als Einzelüberweisung entrichtet werden. Es sollte aber beachtet werden, dass ein SEPA-Mandat erhebliche Vorteile hat. Die Versicherten kommen nie in Verzug, solange ihr Konto die notwendige Deckung aufweist. Ein Verzug des Beitrags führt aufgrund gesetzlicher Vorgaben ggf. zur Meldung an das Bundesamt für Soziale Sicherung, das dann Zwangsmaßnahmen einleiten kann. Ein SEPA-Mandat hilft, solche Risiken zu vermeiden.

Dann werden die offenen Beiträge zunächst angemahnt. Bei einem Rückstand von 6 Monatsbeiträgen muss dies dem Bundesamt für Soziale Sicherung gemeldet werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, weil es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt. Um sicher zu gehen, dass die Beiträge auch nach dem Dienstleisterwechsel immer pünktlich gezahlt werden, empfehlen wir, ein Sepa-Mandat einzurichten. 

Sobald der Wechsel zu HMM abgeschlossen ist, wird es verschiedene Möglichkeiten geben, diese Informationen selbständig zu ändern bzw. löschen. Derzeit ist das noch nicht möglich. Bitte senden Sie Ihren Wunsch an kontakt@gpv-online.de.