Meldung 07. September 2022

Der Gesetzlichen Krankenversicherung droht angesichts der alternden Bevölkerung dauerhaft eine finanzielle Schieflage. Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze oder die Einschränkung der Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV kann das Demografie-Problem der gesetzlichen Kassen aber nicht lösen.

Mindestens 17 Milliarden Euro wird 2023 das Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betragen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom Bundesgesundheitsministerium soll diese Finanzlücke schließen. Auf die Folgen des demografischen Wandels und die rasant steigenden Leistungsausgaben gibt es noch keine Antwort. Eine nachhaltige Finanzreform steht weiter auf der politischen Agenda. In der Debatte um die notwendigen Reformschritte wird von manchen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung vorgeschlagen. Doch was die Befürworter als „sozial gerechte Belastung starker Schultern“ beschreiben, hätte gerade für die Mittelschicht und für die Arbeitsplätze in Deutschland massive Folgen.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt derzeit monatlich 4.837,50 Euro und soll ersten Berichten zufolge im Jahr 2023 regulär auf 4.987,50 Euro steigen. Eine Anhebung auf das Niveau der Rentenversicherung (aktuell: monatlich 7.050 Euro) würde für die Betroffenen auf eine Beitragserhöhung um 46 Prozent hinauslaufen. Der Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse würde für Versicherte mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 933 Euro auf 1.361 Euro steigen – eine Mehrbelastung von 428 Euro im Monat.

Auch die Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland wären immens: Der Faktor Arbeit würde gerade im Bereich hochqualifizierter Angestellter, z.B. in Forschungs- und Technologie-Unternehmen belastet. Die Wettbewerbsfähigkeit würde unter der Explosion der Lohnzusatzkosten für die Arbeitgeber leiden. In der Debatte fehlt ganz offensichtlich das Bewusstsein dafür, dass die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems maßgeblich vom Erfolg der deutschen Wirtschaft abhängt.

Tabelle: Die Beitragsbelastung der Mittelschicht durch Anhebung der BBG in der GKV auf das Niveau der Rentenversicherung

BBG Rentenversicherung 2022 (West) = 7.050 Euro im Monat
BBG Krankenversicherung 2022 = 4.837,50 Euro im Monat
Ø GKV-Beitragssatz 2022 (inkl. Ø Zusatzbeitrag) = 15,9%

  BBG GKV 2022
pro Monat
BBG RV 2022 (West)
pro Monat
GKV-Beitrag bei BBG-Einkünften 769 € 1.121 €
Pflegeversicherung (ohne Kinder 3,4%) 164 € 240 €
Summe GKV+SPV 933 € 1.361 €

 

Eine höhere Versicherungspflichtgrenze löst nicht die strukturellen Probleme der GKV

Gravierende Folgen für die Gesetzliche Krankenversicherung hätte auch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen sich Angestellte in der GKV versichern müssen. Ihre Höhe orientiert sich normalerweise an der Entwicklung der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Erst wenn das Jahreseinkommen diese Grenze überschreitet, sind Angestellte frei und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze wurde ursprünglich zur Absicherung sozial Schutzbedürftiger eingeführt. Diese Funktion ist heute überholt. Eine außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze fand zuletzt 2003 statt. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, den versicherungspflichtigen Personenkreis in der GKV auszudehnen und dadurch kurzfristig zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Mittlerweile liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro Bruttoentgelt im Jahr – das 1,7-fache des Durchschnittseinkommens (2022: 38.901 Euro). Eine Anhebung auf 84.600 Euro würde mehr als das Doppelte des Durchschnitteinkommens bedeuten.

Im demografischen Wandel kann die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze jedoch nicht die Antwort auf die strukturellen Probleme der GKV sein – sie würde im Gegenteil die demografischen Probleme der GKV sogar noch verschärfen. Mittelfristig würden mit der Alterung des erweiterten Kreises von Versicherungspflichtigen die Leistungsausgaben stark steigen. Dafür gibt es in der GKV keine Vorsorge, sodass diese altersbedingt steigenden Kosten vor allem zu Lasten der künftigen Beitrags- und Steuerzahler gingen. Im langfristigen finanziellen Eigeninteresse der GKV wäre es besser, mehr Wahlfreiheiten an der Systemgrenze zu ermöglichen anstatt weniger. Denn jeder Wechsler von der GKV in die PKV wird bis zum Zeitpunkt des Wechsels mehr in die GKV eingezahlt haben, als er bis dahin an Leistungen in Anspruch genommen hat. Die ausgabenintensiveren Jahre der zweiten Lebenshälfte würden diese Versicherten aber dann in der PKV verbringen, wo sie eine entsprechende finanzielle Vorsorge mit den PKV-typischen Alterungsrückstellungen aufbauen würden.

Eine erneute außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze würde die finanziellen Aussichten der GKV dagegen allenfalls kurzfristig verbessern. Dafür müsste sie jedoch einen hohen Preis zahlen. Denn in der PKV werden die Behandlungskosten ohne Budgetgrenzen erstattet und für viele medizinische Leistungen auch höhere Honorare gezahlt. So entsteht in der Gesundheitsversorgung ein echter Mehrumsatz von jährlich 11,5 Milliarden Euro, der allen zugutekommt: auch den gesetzlich Versicherten. Durch die höhere Versicherungspflichtgrenze würde der überproportionale Finanzierungsbeitrag zum Gesundheitswesen schrittweise entfallen – auf Kosten der GKV und der Qualität der Gesundheitsversorgung.

Die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 84.600 Euro würde den Markt im Bereich der Arbeitnehmer für die PKV faktisch schließen. Nur die wenigsten Angestellten zwischen 30 und 40 Jahren erreichen eine entsprechende Einkommenshöhe. Für Angestellte gebe es dann praktisch keine Möglichkeit mehr, sich im System der PKV zu versichern. Wahlfreiheit und Wettbewerb zwischen GKV und PKV um Angestellte würden zu Gunsten einer „Bürgerversicherung für Angestellte“ beseitigt. Den Schaden hätte das gesamte Gesundheitssystem, denn dieser Wettbewerb trägt maßgeblich zur hohen Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland bei.