Meldung 10. Juni 2025

Die Unionsfraktion weist einen Vorstoß aus den Reihen ihres Koalitionspartners nach einer höheren Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung deutlich zurück. Und auch in der Wirtschaft stößt die Idee auf scharfe Ablehnung.

In der BILD-Zeitung forderte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, Anfang Juni die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau der Rentenversicherung (8.050 Euro im Monat).

Die Unionsfraktion lehnt einen solchen Schritt entschieden ab: „Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird es mit uns nicht geben,“ sagte der Unions-Gesundheitsexperte Dr. Stephan Pilsinger im PKV-Interview. In den Koalitionsverhandlungen habe man sich darauf geeinigt, dass es keine Anhebung geben werde. Dies sei weiterhin die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und insbesondere der Christlich-Sozialen Union.

Genauso sieht es CDU/CSU-Fraktionsvize Albert Stegemann: „Wir müssen als Koalition darauf achten, dass niemand über Gebühr belastet wird – auch nicht der gut verdienende Facharbeiter. Denn dieser müsste die zusätzlichen Belastungen schultern“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Anstatt über höhere Belastungen müsse grundlegend über die Finanzierung der Krankenversicherung gesprochen werden. „Wir müssen das System effizienter machen.“

Wirtschaftsverbände warnen vor hohen Belastungen

Zuvor hatte bereits die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) berechnet, dass die geforderte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von heute 66.150 Euro bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung (96.600 Euro) Unternehmen empfindlich treffen würde. So würden die Abgaben einer realen Produktionsstätte in der Automobilindustrie mit 6.741 Beschäftigten beispielsweise um über 10 Millionen Euro pro Jahr steigen – ein Plus von 23,2 Prozent. Was eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze jedes einzelne Unternehmen kosten würde, können diese in Euro und Cent mit dem Arbeitgeber-Belastungs-Rechner kalkulieren lassen.

Ebenfalls stark belastet würden die Arbeitnehmer, wie Berechnungen des Deutschen Führungskräfteverbandes ULA zeigen: Ein Software-Informatiker mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Software-Entwicklung müsste bei einem Jahreseinkommen von 96.720 Euro nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 46,0 Prozent rechnen. Er müsste zukünftig 3 152 Euro pro Jahr mehr in die Kranken- und Pflegekasse einzahlen.

PKV-Verband kritisiert „Sondersteuer auf Arbeitsplätze“

Die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden den Wirtschaftsstandort empfindlich treffen, warnt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Die Erhöhung der Bemessungsgrenzen ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf Arbeitsplätze. Sie belastet Arbeitgeber und hochqualifizierte Arbeitnehmer gerade in den zukunftsfähigen Branchen, auf die Deutschland in der aktuellen wirtschaftlichen Lage dringend angewiesen ist. Ihre Beiträge würden in der Folge um bis zu 46 Prozent steigen und dadurch Arbeitsplätze in Deutschland vernichten. Auf ihnen lastet ohnehin schon eine der weltweit höchsten Abgabenquoten. Für eine verantwortliche Gesundheitspolitik muss es Priorität sein, mit den vorhandenen Einnahmen auszukommen. Der Zugang zur PKV darf nicht weiter eingeschränkt werden. Um unser Gesundheitssystem besser auf die Belastungen des demografischen Wandels einzustellen, ist das genaue Gegenteil nötig.